Für Lehrlinge und Meistervolontäre: neue indexierte Beträge der Mindestentschädigungen
- 12. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 4 Tagen
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue indexierte Beträge der monatlichen Mindestentschädigungen, die der Betriebsleiter dem Lehrling und dem Meistervolontär auszahlen muss.
Indexierte monatliche Mindestentschädigungen für Lehrlinge:
• im 1. Jahr der Fachkurse vom 1. Juli bis zum 31. Dezember und in der Anlehre: 418,57 Euro;
• im 1. Jahr der Fachkurse vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 478,37 Euro;
• im 2. Jahr der Fachkurse vom 1. Juli bis zum 31. Dezember: 538,17 Euro;
• im 2. Jahr der Fachkurse vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 717,56 Euro;
• im 3. Jahr der Fachkurse vom 1. Juli bis zum 31. Dezember: 777,35 Euro;
• im 3. Jahr der Fachkurse vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 837,15 Euro;
• im Fall der Fachkurse im Rahmen einer auf ein Jahr verkürzten Lehre oder einer Verlängerung des Lehrvertrags im letzten Jahr: 837,15 Euro.
Indexierte monatliche Mindestentschädigungen für Lehrlinge mit bestandener Betriebslehre:
• im 1. Lehrjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember: 418,57 Euro;
• im 1. Lehrjahr vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 478,37 Euro;
• im 2. Lehrjahr: 717,56 Euro;
• im 3. Lehrjahr: 837,15 Euro.
Indexierte monatliche Mindestentschädigungen für Meistervolontäre:
• im 1. Ausbildungsjahr: 678,35 €;
• im 2. Ausbildungsjahr: 965,93 €;
• im 3. Ausbildungsjahr: 1.141,05 €.
Wo kann ich in Eupen eine duale Ausbildung beginnen?
In Eupen und in ganz Ostbelgien kann eine duale Ausbildung über das IAWM (Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand) begonnen werden. Das IAWM ist die zentrale Anlaufstelle für duale Ausbildungen in Ostbelgien und bietet umfassende Informationen und Unterstützung.
Wie melde ich mich für eine Ausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens an?
Um sich für eine Ausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens anzumelden, besuche Sie die Website des IAWM.






Kommentare