Anerkennung auswärtiger Berufszeiten als dienstrechtliche Abweichung
- Cédric Falter
- 17. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Ab dem 1.11 gilt eine neue Regelung zur Anerkennung auswärtiger Berufszeiten (Abweichungen) im Unterrichtswesen der DG. Damit wird der Zugang zum Lehrerberuf in der DG verbessert. Künftig können auch Berufserfahrungen anerkannt werden, die außerhalb der DG gesammelt wurden – etwa in einer Schule oder einer Einrichtung zur Betreuung von Kindergartenkindern in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Diese Änderung betrifft Personen, die sich im Unterrichtswesen der DG dienstrechtlich regularisieren. Bislang konnten nur Beschäftigungszeiten innerhalb der DG berücksichtigt werden. Ab November können bestimmte Beschäftigungen im Ausland als erste oder zweite Abweichung anerkannt werden. Die dritte Abweichung muss weiterhin innerhalb der DG absolviert werden. Alle weiteren Informationen sind hier abrufbar: https://ostbelgienbildung.be/desktopdefault.aspx/tabid-4688/8336_read-75417/






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