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Jérôme Franssen

Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung

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Arizona-Aktif-Zuschlag

  • CF
  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit

Die Deutschsprachige Gemeinschaft bietet Arbeitgebern mit dem Arizona-AktiF-Zuschlag einen zusätzlichen Anreiz, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen.

In der Vergangenheit war das Arbeitslosengeld zeitlich unbegrenzt. Mit der föderalen Reform des Arbeitslosengeldes wurde die Bezugsdauer auf maximal zwei Jahre begrenzt. Diese Maßnahme soll die Beschäftigungsquote in ganz Belgien deutlich erhöhen.


Durch die Reform entstehen neue Anreize, rasch eine neue Arbeit zu finden. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, richtet das Arbeitsamt der DG im Rahmen des Reformprogramms „Fokus Job“ seine Dienstleistungen und Prozesse neu aus.

Auf Seiten der Arbeitgeber unterstützt die Deutschsprachige Gemeinschaft die Unternehmen finanziell mit dem Arizona-AktiF-Zuschlag. Dieser fördert die Einstellung weiterer Personen.


Der Arizona-AktiF-Zuschlag gilt für alle Neueinstellungen im Rahmen der allgemeinen AktiF-Beschäftigungsförderung im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027.


Anträge können per E-Mail an arbeit@dgov.be gerichtet werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.ostbelgienlive.be/aktif.

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