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Jérôme Franssen

Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung

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Jérôme Franssen

Mündliche Frage zur föderalen Pensionsreform – Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen

  • 5. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Es ist nachvollziehbar, dass die angekündigte föderale Pensionsreform bei vielen Betroffenen Fragen und Unsicherheiten auslöst. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die entsprechenden Bestimmungen auf föderaler Ebene bislang noch nicht endgültig verabschiedet wurden und derzeit keine abschließende Bewertung zulassen. Deshalb ist es erforderlich, zunächst belastbare Informationen abzuwarten und die möglichen Auswirkungen sorgfältig einzuordnen.


Für Personen, die sich auf Grundlage der damals geltenden Rahmenbedingungen für eine Altersteilzeit entschieden haben, ist es dabei wichtig, dass die weitere Entwicklung transparent kommuniziert und verantwortungsvoll geprüft wird.


Nach aktuellem Stand weist der Föderale Pensionsdienst darauf hin, dass die neuen Modalitäten voraussichtlich nicht für Personen gelten sollen, die sich bereits vor dem 1. Februar 2025 im Vorruhestand befanden oder diesen beantragt haben. Dabei handelt es sich jedoch noch nicht um eine rechtsverbindliche Aussage.


Die Altersteilzeit im Unterrichtswesen ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bewusst als grundsätzlich unumkehrbare Form des Vorruhestands ausgestaltet. Diese Ausgestaltung steht in engem Zusammenhang mit der rechtlichen und pensionstechnischen Anerkennung der Maßnahme. Eine kurzfristige Anpassung ist daher derzeit nicht vorgesehen.


Sobald gesicherte Informationen vorliegen, werden wir analysieren, welche Auswirkungen sich für die bestehende Regelung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ergeben und ob daraus weiterer Handlungsbedarf entsteht.


Foto des Minister Jérôme Franssen

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