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Jérôme Franssen

Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung

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Mündliche Frage zum Thema Umsetzung der Reform des Arbeitslosengeldes – Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen

  • 9. Okt. 2025
  • 5 Min. Lesezeit

Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig Fragen an die Mitglieder der Regierung.


In der folgenden mündlichen Anfrage geht es um das Thema Umsetzung der Reform des Arbeitslosengeldes. Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.


Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers.


Frage:

Wie bereitet sich das Arbeitsamt konkret auf die Herausforderungen vom 1. Januar 2026 vor? (Reform des Arbeitslosengeld)


Antwort von Minister Jérôme Franssen:

seit Bildung der Föderalregierung und unmittelbar nach Bekanntwerden der angestrebten föderalen Reformen im Bereich der Arbeitslosengesetzgebung haben Regierung und Arbeitsamt damit begonnen, sich auf die neuen Herausforderungen einzustellen.

Dies umfasst konkret Schritte wie:

 

1. Analyse und Vorbereitung der neuen föderalen Vorgaben: Die verschiedenen föderalen Entwürfe wurden im Hinblick auf die konkreten Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft ausgewertet.

 

2. Anpassung von Systemen, Rechtstexten, Prozessen und Begleitmaßnahmen: Software, Verfahren und Kommunikationsmittel müssen aufgrund der Reform angepasst werden.

 

3. Behördenübergreifende Kooperation: Es finden Arbeitsgespräche mit zahlreichen Akteuren statt, um die Umsetzung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu planen. Wir arbeiten intensiv mit föderalen Akteuren wie dem Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM) und dem Föderalen Öffentlichen Dienst Soziale Eingliederung (ÖPD Sozialeingliederung) und mit hiesigen Akteuren wie unseren ÖSHZ und den Trägern von Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen zusammen. 

 

4. Kommunikation und Beratung: Die Dienste bereiten auch Mitteilungen vor, um Sozialversicherte und andere Betroffene über die bevorstehenden Änderungen zu informieren. Personen, deren Leistungsanspruch sich ändert oder ausläuft, werden rechtzeitig und schriftlich benachrichtigt und zu Informationsgesprächen eingeladen.

 

Die konkreten Maßnahmen zur Vorbereitung und Umsetzung der Reform in der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft wurden in einem „Arizona-Fahrplan“ zusammengefasst und umfassen 15 verschiedene Arbeitspakete. 

Unter anderem:

-      die Begleitung der Personen, die vom Arbeitslosengeld ausgeschlossen werden, sowie die Absprachen zur sozialberuflichen Begleitung durch die öffentlichen Vermittlungsdienste; diesbezüglich wurde eine operationelle Koordinationszelle eingerichtet, in der die Regierung, das Ministerium, das Arbeitsamt und die ÖSHZ vertreten sind;

-      die Anpassung von verschiedenen Rechtsgrundlagen;

-      die Straffung der internen Abläufe des Arbeitsamtes (beispielsweise durch die Einführung eines „Start-Kompasses“, bei dem die sprachlichen und digitalen Kompetenzen des Arbeitsuchenden getestet werden) und die Anpassung des internen Dienstleistungsangebotes (beispielsweise die Arbeitsberatung, die Stellenvermittlung, die Qualifizierungsmaßnahmen, die Bilanzierung und Kontrolle der Suchbemühungen);

-      die Information der externen Partner über die Auswirkungen der Reform und das Erörtern von Möglichkeiten zur eventuellen Anpassung ihres Angebotes;

-      die Weiterentwicklung der digitalen Instrumente des Arbeitsamtes (insbesondere des Partnerportals);

-      die Bürgerinformation zum Thema „Beschäftigung“;

-      das interne Wissensmanagement in Bezug auf die Reform;

-      eine gezielte Kooperation und Kommunikation mit den Arbeitgebern mit dem Ziel, die Arbeitsuchenden in einen Job zu vermitteln;

-      die Fortführung der Entwicklung von Statut-neutralen Beschäftigungsmaßnahmen „aus einer Hand“.

 

Darüber hinaus hat die Regierung beschlossen, die AKTIF-Zuschüsse für die nächsten 2 Jahre signifikant zu erhöhen, um so einen zusätzlichen Anreiz zur Einstellung von Arbeitsuchenden zu schaffen. Dies gilt sowohl für öffentliche wie private Arbeitgeber.

 

Im Rahmen der Interministeriellen Konferenzen Beschäftigung sowie in bilateralen Gesprächen mit dem föderalen Beschäftigungsminister habe ich mehrmals darauf hingewiesen, dass eine Kompensation sowie zusätzliche Finanzierung der ÖSHZ unabdingbar ist, denn sie werden die Hauptlast der Reform tragen.

Dieser Forderung, die auch andere erhoben haben, ist der Föderalstaat nachgekommen und die ursprünglich vorgesehenen Mittel wurden deutlich erhöht. Er hat einen Kompensationsmechanismus entwickelt, in dem für die Personen, die in Folge der Reform vom Arbeitslosengeld ausgeschlossen werden, eine erhöhte Rückerstattung des Eingliederungseinkommens durch den Föderalstaat an die ÖSHZ vorgesehen ist.

Darüber hinaus wird der Föderalstaat in den Jahren 2026-2028 für die Personen, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2026 vom Arbeitslosengeld ausgeschlossen werden, erhöhte Personalpauschalen an die ÖSHZ zahlen. Ab 2028 sollen zwei neue Maßnahmen des Föderalstaates die ÖSHZ belohnen, die viele IPSE[1]-Verträge abschließen und nachhaltige Vermittlungserfolge erzielen.

 

Zudem hat der Föderalstaat angekündigt, die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in der Sozialökonomie finanziell zu fördern. Diesbezüglich steht die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit dem Föderalstaat in Kontakt und wird darauf achten, dass die Modalitäten dieser Zusatzfinanzierung so gestaltet werden, dass sie es den hiesigen Sozialbetrieben ermöglichen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 

Das Vermittlungsdekret bildet die gesetzliche Grundlage für die strukturelle Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitsamt und den ÖSHZ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Durch das Vermittlungsdekret wurde bereits in der vergangenen Legislatur – noch vor Bekanntwerden der föderalen Reformvorhaben - eine wichtige Basis zur strukturierten Zusammenarbeit geschaffen.

Die praktische Umsetzung dieses Dekretes erfolgt in zahlreichen Konzertierungen zwischen der Regierung, dem Ministerium, dem Arbeitsamt und den ÖSHZ. Es ist aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen infolge der föderalen Reform erforderlich, ab 2026 über klare Abläufe in der Behördenkooperation zu verfügen.

Dazu sollen drei Standards eingeführt werden:

1.    in Bezug auf die Festlegung der Beschäftigungsfähigkeit und der Begleitmaßnahmen durch den zuständigen Referenzberater,

2.    eine einheitliche Vorgehensweise bei der Sanktionierung sowie

3.    eine einheitliche Begleitphase von 24 Monaten.

 

Zum einen findet ein stetiger Dialog zwischen der Regierung und den ÖSHZ statt. Im Jahr 2025 habe ich mich, gemeinsam mit der Ministerin für Soziales, bereits dreimal mit allen ÖSHZ getroffen. Sowohl ich als auch meine Kollegin haben zudem bilaterale Gespräche mit allen ÖSHZ geführt. Zurzeit führe ich erneut bilaterale Gespräche mit allen ÖSHZ. Diese Gespräche sind wichtig und fördern ein gemeinsames Verständnis des Vermittlungsdekretes, der anstehenden Herausforderungen und der zukünftigen Ausrichtung der Arbeitsvermittlung.

Zum anderen wurde im August 2025 eine operationelle Koordinationszelle eingerichtet, in der die Regierung, das Ministerium, das Arbeitsamt und die ÖSHZ vertreten sind. In diesem Rahmen werden die verfügbaren Informationen zur Reform des Arbeitslosengeldes ausgetauscht.

 

Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Vermittlungsdekrets ist das Partnerportal, das allen Vermittlungsdiensten zur Verfügung steht. Durch die Nutzung dieser gemeinsamen Anwendung werden effiziente Abläufe in der Vermittlungsarbeit ermöglicht. Das Partnerportal soll es zudem zukünftig erleichtern, die Bedarfe der Arbeitsuchenden durch eine bessere Erfassung der Kundenprofile zu ermitteln und dadurch eine zielgerichtete Maßnahmensteuerung auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu ermöglichen. Mit Blick auf die zusätzlichen Herausforderungen und die Nachfrage durch die ÖSHZ hat die Regierung beschlossen, für die anerkannten ÖSHZ eine Unterstützung im Rahmen der Vollimplementierung und der Nutzung des Partnerportals pro Begleitakte vorzusehen. Hiermit kommen wir einer Anfrage der ÖSHZ nach, die seit Beginn des Vermittlungsdekrets besteht. Zudem werden wir prüfen, wie eine Verknüpfung zwischen dem Partnerportal und den neuen Verwaltungs- und Buchhaltungsprogrammen der ÖSHZ geschaffen werden kann, sodass ein automatischer Datenaustausch möglich ist.

 

Was die besonders schutzbedürftigen Gruppen betrifft, so gab es für diese bisher beim Arbeitsamt besondere Statute, die auf die besonderen Bedarfe eingingen. Für Personen mit psychischen, medizinischen und sozialen Hemmnissen („PMS“) ist ein sogenannter „spezifischer“ Eingliederungsweg vorgesehen, in dem u.a. eine psychologische Begleitung der Arbeitsuchenden angeboten wird. Für Arbeitssuchende für die dieses Statut nicht ausreichend war, wurde das Statut der „Nicht-Mobilisierbaren“ eingeführt. Darunter werden Arbeitsuchende verstanden, die eine Kombination aus psychisch-medizinisch-sozialen Merkmalen aufweisen, die dauerhaft ihre Gesundheit und/oder ihre soziale Integration und somit ihre berufliche Eingliederung beeinträchtigen. Dieses Statut kann für 2 Jahre ausgesprochen und anschließend verlängert werden.

Die Befristung des Arbeitslosengeldes sieht keine Ausnahmeregelung für diese Personen vor – lediglich die Bezieher des Beschützungsgeldes können weiterhin unbefristet Arbeitslosengeld beziehen. Hierbei handelt es sich um Personen, die im Anschluss an den Bezug des Berufseingliederungsgeldes als nicht-mobilisierbare Arbeitsuchende eingestuft werden. 

Durch das Kontinuitätsprinzip, das im Vermittlungsdekret verankert ist, können Arbeitsuchende, die sich in einem „spezifischen“ oder „angepassten“ Eingliederungsweg befinden, auch nach dem Ausschluss vom Arbeitslosengeld weiterhin im Rahmen dieses Eingliederungsweges begleitet werden. Sie behalten ihren Referenzberater beim Arbeitsamt und können weiterhin auf die Dienstleistungen des Arbeitsamtes zugreifen.

 

Die ebenfalls im Vermittlungsdekret verankerte gemeinsame Datenbank – das sogenannte Partnerportal – soll es zukünftig erleichtern, die Bedarfe der Arbeitsuchenden durch eine bessere Erfassung der Kundenprofile zu ermitteln und dadurch eine zielgerichtete Maßnahmensteuerung auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu ermöglichen.

 

Summa summarum, wir müssen die Kräfte nun bündeln und wir werden das auch tun.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Jérôme Franssen

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