Schriftliche Frage zum Führerschein als Förderinstrument für Arbeitslose – Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen
- 1. März
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Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig schriftliche Fragen an die Mitglieder der Regierung.
In der folgenden schriftlichen Anfrage geht es um das Führerscheine als Förderinstrument für Arbeitslose. Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.
Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers.
Frage:
Wie viele Personen haben insgesamt seit Beginn des Pilotprojekts Mobil4Job eine Förderung beantragt?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Seit Beginn des Projektes im November 2022 bis einschl. Januar 2026 sind 86 Anträge durch Referenzberater des Arbeitsamts gestellt worden.
Frage:
Wie viele Zusagen wurden seit November 2022 erteilt und wie viele haben die Fahrstunden bestanden?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Von den 86 Anträgen wurden 8 abgelehnt, 2 zurückgestellt und 76 zugesagt.
40 Teilnehmende haben die Führerscheinprüfung bestanden. 19 Personen befinden sich noch innerhalb der Lernzeit. 17 Lernzeiträume sind ohne weitere Rückmeldung abgelaufen. In der Regel sind hier keine Kosten entstanden.
Frage:
Wie bewerten Sie das Verhältnis zwischen den von der DG eingesetzten finanziellen Mitteln und der bislang erreichten Anzahl erfolgreicher Führerscheinerwerbe?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Eine von der damaligen Ministerin Weykmans 2024 angekündigte Evaluation ist bisher noch nicht durchgeführt worden.
Aufgrund von notwendigen und prioritären Maßnahmen im Rahmen der Arbeitslosengeldrefom ist die Evaluation des Projektes für das zweite Halbjahr 2026 geplant.
Auf der Grundlage dieser Evaluation ziehen wir ein Fazit und werden über die Fort- oder Nicht-Fortführung dieser Maßnahme entscheiden. Auch die Kostenbeteiligung der Teilnehmenden wird Bestandteil der Evaluation und der darauf basierenden Entscheidung sein.
Frage:
Bedingung für dieses Projekt war – dass sich für die Person bereits eine konkrete berufliche Perspektive abzeichnete – daher die Frage: Wie viele Menschen konnten durch diese Initiative in Arbeit gebracht werden und wie viele von Ihnen konnten durch die Initiative die anvisierte Stelle auch langfristig halten?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Diese Frage wird Bestandteil der für das zweite Halbjahr 2026 geplanten Evaluation sein.
Das Forem hat im Jahr 2025 eine doppelte Analyse durchgeführt, um den Zusammenhang zwischen individueller Mobilität und beruflicher Integration zu objektivieren:
- Eine quantitative Analyse auf der Grundlage von Verwaltungsdaten von mehr als 417.000 wallonischen Arbeitssuchenden, die den Einfluss des Führerscheins (Führerschein Klasse B) auf die Wahrscheinlichkeit der beruflichen Eingliederung untersucht.
- Eine Feldstudie, die unter 1.561 Arbeitssuchenden und 1.357 Unternehmen durchgeführt wurde und Aufschluss über Mobilitätshindernisse, die Wahrnehmung der Akteure und die konkreten Auswirkungen auf die Beschäftigungsmöglichkeiten gibt.
Frage:
Welche weiteren Zugangskriterien bestanden, um an dem Projekt teilzunehmen?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Folgende Zugangskriterien müssen erfüllt werden, damit einer Förderung zugestimmt werden kann:
Der Bewerber:
o ist im Arbeitsamt als arbeitssuchend eingetragen;
o hat Zugang zu dem Vorzugstarif der Krankenkasse („BIM“);
(Somit ist von der Krankenkasse geprüft worden, dass die Person in einem Haushalt mit niedrigem Einkommen wohnt.)
o hat die theoretische Führerscheinprüfung bestanden;
o wird von einem Referenzberater des ADG oder des ÖSHZ begleitet;
o hat Anrecht auf die „bedarfsgeleitete Arbeitsvermittlung“;
o ist nicht beschäftigt.
Der Referenzberater:
o stellt den Antrag auf Förderung an das Ministerium;
o beschreibt in diesem Antrag kurz die beruflichen Perspektive, zum Beispiel ein realistisches Berufsziel, anstehende Ausbildungen und erfolgreiche bisherige Schritte der beruflichen Eingliederung.
Frage:
Ist das Projekt Mobil4Job im Reformprogramm “Fokus Job" enthalten? Wenn ja, in welcher Form? Und wenn ja, bitte erläutern sie die Zugangskriterien. Wie sieht es mit der Finanzierung aus?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Das Projekt ist nicht integraler Bestandteil des Reformprogramms “Fokus Job”. Die Förderung kann jedoch wie oben erläutert durch den Arbeitsberater angefragt werden, insofern die genannten Bedingungen erfüllt sind.






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