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Jérôme Franssen

Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung

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Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung

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Jérôme Franssen

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Schriftliche Frage zum Fachkräftemangel in der Deutschsprachigen Gemeinschaft– Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen

  • 20. Feb.
  • 5 Min. Lesezeit

Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig schriftliche Fragen an die Mitglieder der Regierung.


In der folgenden schriftlichen Anfrage geht es um das Thema Fachkräftemangel in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.


Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers.


Frage:

Gibt es eine langfristige Strategie, unsere Schüler im digitalen Bereich fit für die Zukunft zu machen?


Antwort von Minister Jérôme Franssen:

Ja, die Deutschsprachige Gemeinschaft verfolgt eine langfristige und systematisch aufgebaute Strategie, um Schülerinnen und Schüler im digitalen Bereich fit für die Zukunft zu machen.


Frage:

Wenn ja, wie sieht diese im Detail aus und was sind kurz- bis mittelfristig die nächsten Schritte, diese Strategie umzusetzen?


Antwort von Minister Jérôme Franssen:

Die Strategie verbindet die curriculare Weiterentwicklung, infrastrukturelle Maßnahmen und Qualifizierungsangebote miteinander.

So wurde der 2013 eingeführte Leitfaden, der auf dem Medienkompetenzrahmen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen basiert, 2022 umfassend überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurden die bisherigen fünf Kompetenzbereiche inhaltlich neu strukturiert und um einen sechsten Bereich „Problemlösen und Modellieren“ ergänzt. Zudem wurde der Kompetenzrahmen auf den Kindergarten ausgeweitet. Mit der Verankerung einer informatischen Grundbildung – einschließlich grundlegender Programmierkenntnisse, algorithmischem Denken sowie der Reflexion über Automatisierungsprozesse – trägt der überarbeitete Leitfaden dazu bei, Schülerinnen und Schüler systematisch auf die Anforderungen einer zunehmend digitalen Welt vorzubereiten.

Parallel dazu bildet die Überarbeitung der Rahmenpläne einen weiteren entscheidenden Baustein. Digitale Kompetenzen werden nicht als Zusatzthema behandelt, sondern verbindlich und fachübergreifend curricular verankert. Die Lernziele werden altersgerecht formuliert und aufeinander abgestimmt, sodass ein kontinuierlicher Kompetenzaufbau vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe gewährleistet ist. Durch diese strukturelle Integration wird sichergestellt, dass digitale Bildung nachhaltig im Bildungssystem verankert ist und regelmäßig an technologische sowie gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden kann.

Ergänzt wird dieser Prozess durch den strategischen Ausbau der IT-Infrastruktur im Rahmen der Bildungsstrategie in Ostbelgien. Dazu gehören eine leistungsfähige Netzwerkinfrastruktur, die Ausstattung mit zeitgemäßen Endgeräten sowie nachhaltige Support- und Wartungsstrukturen. Die technische Ausstattung bildet dabei die Grundlage für die pädagogische Umsetzung der curricular verankerten digitalen Kompetenzen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Qualifizierung der Lehrkräfte. Die Fachberatung Medien an der Autonome Hochschule in Ostbelgien hat Weiterbildungen zum Thema KI und ChatGPT durchgeführt, stellt Materialien zur Verfügung und entwickelt ihr Angebot kontinuierlich weiter. Ziel ist es, Schulen im Bereich der Künstlichen Intelligenz zu sensibilisieren und Lernende zukunftsorientiert auf einen digital geprägten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Durch ein Kooperationsabkommen mit dem Euregionalen Zentrum für digitale Bildung erhalten Lehrkräfte zudem Zugang zu euregionalen Weiterbildungsangeboten. Darüber hinaus entwickeln Lehrermediothekare mit der Plattform „Ideenreich“ ein schulinternes Weiterbildungsangebot mit Mikroweiterbildungen für Sekundarschulen, das auf digitale schulinterne Entwicklungen reagiert und 2026 in Kraft treten soll.

Zur besseren Koordination und strategischen Gestaltung des Themenfeldes Künstliche Intelligenz ist zudem die Gründung einer netz- und institutionsübergreifenden Arbeitsgruppe KI vorgesehen, die ihre Arbeit noch im Jahr 2026 aufnehmen wird. Diese Arbeitsgruppe soll bestehende Initiativen bündeln, Leitlinien weiterentwickeln, den fachlichen Austausch fördern und die systematische Integration von KI-bezogenen Fragestellungen in Unterricht und Schulentwicklung begleiten.


Frage:

Was sind die nächsten konkreten Schritte, um die Schulen in der DG zukunftsorientiert und gerecht aufzustellen, um so eine hohe interne Fachkräftereserve aufbauen zu können?


Antwort von Minister Jérôme Franssen:

Einen nächsten konkreten Schritt zur zukunftsorientierten und gerechten Aufstellung der Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bildet die indikatorenbasierte Stellenkapitalreform. Sie zielt darauf ab, den Schulen künftig mehr Flexibilität und Eigenverantwortung in der Personalplanung zu geben. Anstelle starrer, zentral vorgegebener Stellenzuweisungen erhalten die Schulen ein Stellenkapital, das sie entsprechend ihrer jeweiligen Bedürfnisse und Entwicklungsschwerpunkte einsetzen. Dadurch lassen sich schulische Besonderheiten, unterschiedliche Schülerzahlen und spezifische pädagogische Anforderungen gezielter berücksichtigen.

Gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel stellt diese Reform einen wichtigen strukturellen Ansatz dar. Schulen sind damit in der Lage, ihre Ressourcen vorausschauender zu planen, Profile klarer zu definieren und vorhandene Kompetenzen im Kollegium gezielt weiterzuentwickeln. Gleichzeitig wird es erleichtert, Expertise im System zu halten und attraktive Entwicklungsperspektiven innerhalb der Schulen zu schaffen.

Auf diese Weise entstehen verlässliche Rahmenbedingungen, um eine stabile interne Fachkräftereserve aufzubauen und das Bildungssystem insgesamt widerstandsfähiger aufzustellen.


Frage:

Wie werden Arbeitgeber geschult, gute Rahmenbedingungen für ältere Arbeitnehmer zu schaffen?


Antwort von Minister Jérôme Franssen:

Damit Arbeitnehmer während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn in einem gesunden und sicheren Umfeld arbeiten können, ist es die Aufgabe des Arbeitgebers entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

 

2024 wurde auf föderaler Ebene ein gesetzlicher Anspruch auf berufliche Weiterbildung für alle Beschäftigten geschaffen: Jeder Arbeitnehmer in Belgien hat Anspruch auf mindestens 5 Weiterbildungstage pro Jahr. Arbeitgeber mit 20 oder mehr Beschäftigten müssen einen Weiterbildungsplan erstellen, der auch Themen wie Inklusion, Weiterbildung älterer Mitarbeitender oder altersgerechte Arbeitsorganisation berücksichtigen kann.

Das verpflichtet Arbeitgeber nicht nur zu Schulung, sondern öffnet auch Spielräume, altersbezogene Themen in die Weiterbildung zu integrieren.

 

Auch wenn es in Belgien kein staatlich verpflichtendes Schulungsprogramm gibt, das Arbeitgeber speziell darin schult, gute Rahmenbedingungen für ältere Arbeitnehmer zu schaffen, so gibt es jedoch zahlreiche Angebote von privater und öffentlicher Hand, um diesem Ziel gerecht zu werden.

 

Für das Wohlbefinden und die Prävention am Arbeitsplatz sind in der Regel sowohl Akteure innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens verantwortlich. Ein Arbeitgeber kann sich bei Bedarf von verschiedenen Experten wie etwa einem Berater zur Vorbeugung psychosozialer Aspekte oder die Arbeitsmedizin wenden.

Von besonderem Interesse sind auch die LIKIV-Schulungen für ‚Disability Management‘, die entweder auf die Erhaltung des Arbeitsplatzes oder auf die Rückkehr des Arbeitsunfähigen an seinen Arbeitsplatz abzielen.


Frage:

Wie sieht die aktuelle Strategie aus, Teilzeitkräfte in eine Vollzeitbeschäftigung zu bringen?


Antwort von Minister Jérôme Franssen:

Eine Auswertung des Arbeitsamtes zum Thema Teilzeitarbeit in der DG aus dem Jahre 2024 verdeutlicht, dass zum Stand Juni 2022 43% der ostbelgischen Arbeitnehmer als Teilzeitbeschäftigte gemeldet waren.

 

Die Gründe für Teilzeitbeschäftigung sind vielseitiger Natur. Meist ist es ein Mix aus persönlichen, strukturellen und finanziellen Faktoren. Dazu zählen fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Pflege von Angehörigen, mentale oder körperliche Belastung oder auch vermehrt der Wunsch nach mehr Freizeit oder weniger Stress. Geringe finanzielle Anreize sowie die Arbeitsorganisation in den Betrieben sind weitere Faktoren, die diesen Trend erklären. Es gilt also die Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine Beschäftigungssteigerung attraktiver zu machen.

So wie die Gründe für Teilzeitbeschäftigung vielseitiger Natur sind, so vielseitig ist auch der Maßnahmenmix, den Föderalstaat oder die DG ergreifen, um eine Beschäftigungssteigerung zu erwirken.

Denn ein hoher Teilzeitanteil bedeutet, dass potenziell ein größeres Arbeitskräftepotenzial existiert. Dies zeigt Chancen, Personen für zusätzliche Arbeitsstunden zu gewinnen, wenn adäquate Maßnahmen eingesetzt werden können.

Im Zuge der jüngsten Arbeitsmarktreformen wurden auf föderaler Ebene mehrere Maßnahmen ergriffen, die potenziell den Wechsel von Teilzeit in Vollzeit oder zumindest die Bereitschaft zur Ausweitung der Arbeitszeit erleichtern können.

Zu diesen Maßnahmen zählen die Aufhebung der Mindestanzahl Stunden für Teilzeitjobs, neue Überstundenregelungen oder eine flexiblere Gestaltung der Jahresarbeitszeiten.

 

Auf Ebene der DG gibt es keine „formelle“ spezifische Strategie, um Teilzeitkräfte in eine Vollzeitbeschäftigung zu bringen. Die Maßnahmen der DG zielen eher breiter auf Beschäftigungssteigerung und Aktivierung von Arbeitsuchenden ab – einschließlich solcher, die Teilzeit arbeiten, aber mehr arbeiten möchten.

So gibt es in der Praxis eine Vielzahl von Instrumenten, die indirekt diesen Übergang begünstigen. Die bedarfsorientierte Arbeitsvermittlung zählt ebenso dazu wie die diversen Praktikums- Erprobungs- und Qualifizierungsangebote.

Insbesondere im Bereich der Kleinkindbetreuung wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen. So betrug laut dem statistischen Portal der DG der Deckungsgrad der Kleinkindbetreuung (für Kinder unter 3 Jahren) im Jahr 2023 54,54 %, also betreute Plätze in formellen Betreuungsstrukturen im Verhältnis zur Gesamtzahl der unter-3-jährigen Kinder. Dies liegt über dem Landesdurchschnitt und es bleibt weiterhin das Bestreben der Regierung, diese Zahl zu steigern.


Jérôme Franssen Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung




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