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Jérôme Franssen

Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung

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Schriftliche Frage zum Stellenkapital – Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen

  • 10. Nov. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig schriftliche Fragen an die Mitglieder der Regierung.


In der folgenden schriftlichen Anfrage geht es um das Thema Stellenkapital. Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.


Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers (10.11.2025).


Frage:

Nach welcher genauen Grundlage und Formel wird das Stellenkapital für die Grundschulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft derzeit berechnet?


Antwort von Minister Jérôme Franssen:

Die Rechtsgrundlage bildet das Dekret vom 26. April 1999 über das Regegrundschulwesen und ist unter folgendem Link verfügbar: https://ostbelgienlive.be/addons/SharepointDokumentsuche/desktop/SharepointDokDetails.aspx?Extern=1&DokID=41a680fb-ff81-4f6f-9f92-c46546b74b36 

 

Die Berechnungsweise des Stellenkapitals wird in Kapitel VI erläutert (Artikel 42 bis Artikel 71). Die Stellenberechnung für das Lehrpersonal ist in den Artikeln 53 bis 64 geregelt.


Frage:

Welche Stichtage werden aktuell für die Berechnung und eventuelle Nachberechnungen des Stellenkapitals angewendet, und zu welchem Zeitpunkt werden die Daten der Schulen erhoben?


Antwort von Minister Jérôme Franssen:

·         Für den Kindergarten werden die Stichtage in Artikel 55 und 56 des o.e. Dekrets bestimmt:

 

Art. 55 - Stichtag und zu berücksichtigende Schüler

 

[Stichtag für die Berechnung ist der [15. März] des vorhergehenden Schuljahres.  Berücksichtigt werden die regulären Vorschüler, die während [des Monats März] des vorhergehenden Schuljahres an mindestens fünf Schultagen halbtags anwesend waren.]

 

Art. 56 - Neuberechnung des Stellenkapitals im Laufe des Schuljahres

 

[§1 – [Am [30. September] erfolgt eine Neuberechnung des Stellenkapitals.

 

[Berücksichtigt werden die regulären Vorschüler, die bis zum [30. September] des laufenden Schuljahres an mindestens fünf Schultagen halbtags anwesend waren.]

 

[In Abweichung von Absatz 2 werden ebenfalls die regulären Vorschüler berücksichtigt, deren Kindergarten in Anwendung von Artikel 36 geschlossen wurde, und die [am [30. September] im betreffenden Kindergarten neu eingeschrieben worden sind.]

 

[§1.1 – Auf Antrag des Schulträgers erfolgt am fünften Schultag des Monats Januar eine Neuberechnung des Stellenkapitals.

 

Berücksichtigt werden die regulären Vorschüler, die während des Monats Dezember und bis zum fünften Schultag des Monats Januar des laufenden Schuljahres an mindestens fünf Schultagen halbtags anwesend waren.]

 

[§2 – Auf Antrag des Schulträgers erfolgt am fünften Schultag [nach den Osterferien] eine Neuberechnung des Stellenkapitals.

 

[Berücksichtigt werden die regulären Vorschüler, die während des Monats März und bis zum fünften Schultag [nach den Osterferien] des laufenden Schuljahres an mindestens fünf Schultagen halbtags anwesend waren.]

 

·         Für die Primarschule werden die Stichtage in Artikel 60 und 60 bis des o.e. Dekrets bestimmt:

 

Art. 60 - Stichtag und zu berücksichtigende Schüler

 

[Stichtag für die Berechnung des Stellenkapitals ist [der [15. März] des vorhergehenden Schuljahres.

 

[Berücksichtigt werden die regulären Primarschüler.]

 

[Art. 60bis - Neuberechnung des Stellenkapitals im Laufe des Schuljahres

 

[Am [30. September] erfolgt eine Neuberechnung des Stellenkapitals.

 

[Berücksichtigt werden die regulären Primarschüler.]


Frage:

Welche Jahrgänge werden in die Berechnung einbezogen – ausschließlich die Schülerzahlen der Primarschulen, oder fließt auch das letzte Kindergartenjahr in irgendeiner Form mit ein?


Antwort von Minister Jérôme Franssen:

Für die Berechnung des Stellenkapitals in den Primarschulen fließen ausschließlich die Schülerzahlen der Primarschule in die Berechnung ein.

Jérôme Franssen Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung


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