Schulpflichtkontrolle in der DG – Verfahren sollen gestrafft werden
- CF
- 10. Dez. 2025
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In der letzten Regierungskontrolle im Parlament (Monat November) ging es auch um das Thema der Schulpflichtkontrolle in der DG. In Belgien gilt ab dem fünften Lebensjahr eine Unterrichtspflicht, der Kinder bis zum 18. Geburtstag nachkommen müssen – entweder durch Schulbesuch oder durch Hausunterricht. Die Schulinspektion überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Dazu Minister Franssen: Aktuell braucht es in einigen Fällen mehrere Mahnstufen, bevor gehandelt werden kann. Hier besteht Verbesserungspotenzial. Wir werden die Verfahren straffen, um schneller reagieren zu können. Durch diese Maßnahmen stellen wir sicher, dass das Recht auf Bildung für jedes Kind und jeden Jugendlichen gestärkt wird.
Mehr dazu im GrenzEcho.






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