Mündliche Frage zum Thema Kostenneutralität der Arbeitsmarktreform – Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen
- 13. März 2025
- 5 Min. Lesezeit
Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig Fragen an die Mitglieder der Regierung.
In der folgenden mündlichen Anfrage geht es um das Thema Kostenneutralität der Arbeitsmarktreform. Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.
Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers.
Frage:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Aktivierung der Betroffenen auch durch entsprechende neue Begleitmaßnahmen unterstützt wird? (Arbeitsmarktreform)
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Der Föderalstaat plant eine umfangreiche Reform des Arbeitslosengeldes, die mehrere Aspekte umfasst. Lassen Sie mich zur Klarheit Kontext und Zeitplan erörtern und daher etwas weiter auszuholen.
Ein zentrales Element ist in der Tat die zeitliche Befristung des Arbeitslosengeldes. Diesbezüglich muss präzisiert werden, dass das Arbeitslosengeld auf maximal 2 Jahre befristet wird. Je nach Situation des Arbeitslosen kann die Bezugsdauer zukünftig auch nur zwischen einem und zwei Jahren liegen, in anderen Fällen kann sie unbefristet sein.
Darüber hinaus werden insgesamt weniger Personen das Anrecht auf Arbeitslosengeld eröffnen, da die Zugangsbedingungen bei jedem Antrag erneut erfüllt werden müssen. Das Arbeitslosengeld wird zu Beginn der Arbeitslosigkeit in manchen Fällen höher liegen als bisher, anschließend aber schneller sinken.
Zudem soll die Berufseingliederungszeit für die Schulabgänger halbiert, die Zugangsbedingungen zum Berufseingliederungsgeld verschärft und die Bezugsdauer des Berufseingliederungsgeldes verkürzt werden.
Diese Reformvorhaben haben auch Auswirkungen auf Arbeitslose, die sich in einem besonderen Statut befinden (bspw. die sogenannten „nicht-mobilisierbaren Arbeitslosen“, deren Statut ab 2028 abgeschafft werden soll oder Arbeitslose, die vom Arbeitsamt eine Freistellung von der Arbeitsuche erhalten haben, da sie einer Ausbildung oder einem Studium folgen).
Der Föderalstaat plant zurzeit ein Inkrafttreten der Reform am 1. Juli 2025, was zur Folge hätte, dass die Auswirkungen ab dem 1. Januar 2026 spürbar wären und ab diesem Tag die ersten Ausschlüsse vom Arbeitslosengeld erfolgen würden.
Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, ist aktuell nicht sicher. Neben der Verabschiedung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (erst durch die föderale Regierung, anschließend durch das föderale Parlament) müssen die organisatorischen Voraussetzungen in den betroffenen Verwaltungen getroffen werden (insbesondere beim Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) und den Zahlstellen).
Sicher ist, dass die angekündigten Reformen weitreichende Auswirkungen auf die Deutschsprachige Gemeinschaft haben werden.
Dies gilt einerseits für die Öffentlichen Sozialhilfezentren, da die Personen, die vom Arbeitslosengeld ausgeschlossen werden, einen Antrag auf Eingliederungseinkommen beim ÖSHZ stellen können. Dies gilt andererseits auch für das Arbeitsamt, das seine Prozesse zur Wiedereingliederung der Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt an diese neuen Gegebenheiten anpassen muss. Die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitsamt und den ÖSHZ bildet hierbei das in der letzten Legislatur verabschiedete Vermittlungsdekret, das unter anderem festhält, bei welcher Einrichtung ein Arbeitsuchender seinen Referenzberater hat.
Zurzeit ist die Verwaltung damit befasst, die Auswirkungen dieser Reformvorschläge detailliert zu prüfen. Zum heutigen Stand können jedoch noch keine definitiven Schlüsse gezogen werden, da die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen noch nicht abgeschlossen ist und das LfA (Landesamt für Arbeitsbeschaffung) noch nicht in der Lage ist, alle benötigen Daten zu übermitteln.
Auch die Zahlen und Prognosen, die in der Presse genannt werden, müssen nuanciert betrachtet werden. So handelt es sich bei den vom Minister Clarinval genannten 381 Arbeitslosen um Personen mit Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die seit mindestens 2 Jahren Arbeitslosengeld beziehen und jünger als 55 Jahre alt sind.
Es können jedoch auch Personen von der Reform betroffen sein, die zwischen einem und zwei Jahren Arbeitslosengeld beziehen, oder die mindestens 55 Jahre alt sind. Die häufig zitierte Aufteilung in „Drittel“ (Arbeit / ÖSHZ / „vom Radar verschwunden“) basiert auf Erfahrungswerten in Folge der 2012 erfolgten Befristung des Berufseingliederungsgeldes für Schulabgänger und wird nicht zwangsläufig auf die zukünftig vom Arbeitslosengeld ausgeschlossenen Personen zutreffen.
Bei der verstärkten Aktivierung der Langzeitkranken handelt es sich wiederum um ein separates Reformvorhaben. Ziel ist es, Personen, die ein Krankengeld des Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) beziehen, verstärkt in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Auch von dieser Reform ist das Arbeitsamt betroffen, da es ein Abkommen mit dem LIKIV abgeschlossen hat, das die Grundlage für die vom Arbeitsamt umgesetzte Maßnahme „Zurück ins Arbeitsleben“ (retour au travail) bildet. Hier wird aktuell geprüft, welche Konsequenzen die angekündigten Reformpläne für diese Zusammenarbeit haben.
Alle Maßnahmen und Instrumente des Arbeitsamtes haben das Ziel, die Vermittlung und Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt zu fördern. Für Langzeitarbeitslose können das – neben der Vermittlung - bspw. Qualifizierungsmaßnahmen sein, die vom Arbeitsamt oder seinen Partnereinrichtungen durchgeführt werden, aber auch Praktika oder innerbetriebliche Ausbildungen (u.a. die IBU – Individuelle Berufsausbildung im Unternehmen). Die AKTIF-Beschäftigungsförderung sieht zudem attraktive finanzielle Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber vor, die Langzeitarbeitslose einstellen.
Die föderalen Reformpläne werden nicht unbedingt dazu führen, dass neue Begleitmaßnahmen vorgesehen werden müssen. Wir sind dabei zu überlegen, wie die bestehenden Maßnahmen und die verfügbaren Ressourcen für die Begleitung der Arbeitsuchenden bestmöglich eingesetzt werden können. Ziel der Regierung ist es, die bestehenden Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern und aufeinander abzustimmen.
Bezüglich der Kontrolle und Sanktionen kann ich bestätigen, dass bereits heute die Suchbemühungen der Arbeitsuchenden durch die zuständigen Behörden kontrolliert werden und bei Verfehlungen die entsprechenden Sanktionen ausgesprochen werden.
Dies gilt sowohl für die Arbeitslosengeldempfänger, die vom Arbeitsamt kontrolliert werden, als auch für die Eingliederungseinkommensempfänger, die vom zuständigen ÖSHZ kontrolliert werden.
Auch bei den Langzeitkranken sind Sanktionen vorgesehen, die der Föderalstaat im Rahmen der diesbezüglichen Reform verschärfen will.
Im Rahmen der Konzertierung der Beschäftigungsminister habe ich in der Tat eine kostenneutrale Umsetzung der Reform des Arbeitslosengeldes eingefordert. Hiermit war die Kostenneutralität aus der Sicht der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der 9 Gemeinden und der ÖSHZ gemeint.
Es ist richtig, dass das Arbeitslosengeld vollständig vom Föderalstaat finanziert wird. Im Gegensatz dazu wird das Eingliederungseinkommen von den ÖSHZ ausgezahlt und nur zu einem gewissen Prozentsatz vom Föderalstaat rückerstattet (abhängig von der Anzahl der Eingliederungseinkommensempfänger der Gemeinde; in den meistens Fällen werden 55 % rückerstattet). Die Differenz geht zu Lasten der ÖHSZ.
Der Föderalstaat kann durch die Befristung des Arbeitslosengeldes - aber auch durch die erschwerten Zugangsbedingungen zum Arbeitslosengeld sowie die strikteren Bedingungen beim Krankengeld - Einsparungen vornehmen. Gleichzeitig wird der Anstieg der Anträge auf Eingliederungseinkommen zusätzliche Kosten auf Ebene der lokalen Behörden - Gemeinden und ÖSHZ - verursachen.
Der Föderalstaat hat diesbezüglich eine Kompensation in Aussicht gestellt. In der Tat kann eine Sparmaßnahme auf föderaler Ebene nicht in gleichem Maße durch die Deutschsprachige Gemeinschaft oder ihre Gemeinden kompensiert werden
Damit eine Kostenneutralität aus Sicht der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinden und ÖSHZ erreicht werden kann, muss diese Kompensation nicht nur die zusätzlichen Kosten beim Eingliederungseinkommen abdecken, sondern ebenfalls den zu erwartenden Mehraufwand in der Begleitung der Personen.
Darüber hinaus habe ich im Rahmen dieser Konzertierung auf die Bedeutung von Ausbildungsmaßnahmen für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit von vollständigen Daten zu den von der Reform betroffenen Arbeitslosen hingewiesen.
Wie bereits erwähnt, gibt es zurzeit noch eine Vielzahl von offenen Fragen bezüglich der föderalen Reform des Arbeitslosengeldes. Auch die finanziellen Auswirkungen können noch nicht präzise beziffert werden. Es wäre daher verfrüht, über personelle Aufstockungen zu entscheiden. Die Auswirkungen der Reform sind zudem immer unter Berücksichtigung des Vermittlungsdekrets zu bewerten.
Abschließend möchte ich betonen, dass ich weiterhin im Gespräch mit den zuständigen föderalen Ministern bleibe und die Auswirkungen der verschiedenen Reformvorhaben auf die Deutschsprachige Gemeinschaft, und insbesondere auf das Arbeitsamt und die ÖSHZ, genau beobachten und analysieren werde.
Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass die Besonderheiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft berücksichtigt, die notwendigen Absprachen zur Umsetzung der Reform getroffen und die zusätzlichen Kosten vom Föderalstaat angemessen kompensiert werden.
Darüber hinaus werde ich in den nächsten Wochen in den Dialog mit den betroffenen Akteuren gehen und eine „operationelle Koordinationszelle“ einrichten, in der die vorliegenden Informationen besprochen werden und ein regelmäßiges „Monitoring“ zur Reform des Arbeitslosengeldes erfolgen kann. Es gilt, einen gemeinsamen Fahrplan für die nächsten Monate zu erarbeiten. Der Fokus liegt hier auf der Bewältigung der kurzfristigen Auswirkungen, d.h. auf den Personen, die als erstes vom Arbeitslosengeld ausgeschlossen werden.
Zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen müssen wir alle verfügbaren Kräfte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bündeln. Nur eine behördenübergreifende Solidarität wird eine Umsetzung des Vermittlungsdekrets im Sinne der Bürger ermöglichen können.






Kommentare