Mündliche Frage zum Thema Arbeitsmarktentwicklung in Ostbelgien – Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen
- 7. Nov. 2024
- 3 Min. Lesezeit
Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig Fragen an die Mitglieder der Regierung.
In der folgenden mündlichen Anfrage geht es um das Thema Arbeitsmarktentwicklung in Ostbelgien. Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.
Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers (07.11.2024).
Frage:
Laut drittem Quartalsbericht des Arbeitsamtes vom Oktober dieses Jahres ist die Zahl der Arbeitssuchenden weiter angestiegen.
Zwar sank die Zahl der Vollarbeitslosen im September 2024 im Vergleich zum Vormonat um 211 Personen, allerdings stieg die Zahl der Vollarbeitslosen im Vergleich zum Vorjahr um 261 Personen.
Somit stieg die Vollarbeitslosenquote vom September 2023 von 6,3 % auf nunmehr 7 % im September 2024.
Im Vergleich zum Landesinneren stiegen die Arbeitslosenzahlen in der DG gar um 14,3 %, während sie im Landesdurchschnitt nur um 5,3 % stiegen.
In den Erklärungen des Arbeitsamtes wird diese Steigerung vorwiegend auf die Regeländerungen, die im September 2023 stattgefunden haben, zurückgeführt.
Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Fragen an Sie richten:
1. Welche Regeländerungen genau erklären diesen deutlichen Anstieg der Arbeitslosenzahmen?
2. Lässt sich nachvollziehen, wie die Arbeitslosenzahlen in der DG aussehen würden, wenn die Regeländerungen nicht erfolgt wären?
Im Dekret über die bedarfsgeleite Arbeitsvermittlung vom 22. Mai 2023 sind es insbesondere die Artikel 4 und 7, die Einfluss auf die Eintragung von Arbeitsuchenden haben.
In Artikel 4 wird erstmalig per Dekret verfügt, dass Sozialhilfeempfänger (bzw. Empfänger des Eingliederungseinkommens) beim Arbeitsamt eingetragen sein müssen. Bis dahin gab es lediglich ein Rundschreiben der föderalen Staatssekretärin vom 7. Februar 2014, dass die ÖSHZ aufforderte, die Empfänger von Eingliederungseinkommen bei der regionalen Arbeitsverwaltung einzutragen, es sei denn, es gibt Gesundheits- oder Billigkeitsgründe, die dagegensprechen.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gab es allerdings schon seit 2002 ein Abkommen zwischen den ÖSHZ und dem Arbeitsamt, das die Eintragung von Sozialhilfeempfängern beim Arbeitsamt regelte. Diese Eintragung geschah auf Basis eines monatlichen Listenaustauschs und es gab einen relativ hohen Ermessensspielraum auf Seiten der ÖSHZ.
Artikel 7 führt dazu, dass gewisse freiwillig eingetragene Arbeitsuchende (manchmal auch „freie Arbeitsuchende“ genannt) nicht mehr automatisch nach 3 Monaten aus dem Register des Arbeitsamtes ausgetragen werden. Bislang mussten diese Personen nach Ablauf von 3 Monaten ihre Eintragung verlängern lassen (um weitere 3 Monate), wenn sie dies wünschten.
Dadurch sollte vermieden werden, dass Personen auf unbestimmte Zeit eingetragen bleiben, ohne dass sie weiterhin tatsächlich nach Arbeit suchen. Da es sich um Personen handelt, die kein Anrecht auf Arbeitslosengeld haben (weil sie nicht genügend Arbeitstage vorweisen können, Wiedereinsteiger oder Migranten sind, …), haben sie auch keinerlei Verpflichtungen dem Arbeitsamt gegenüber und meldeten sich auch nicht unbedingt zurück, wenn es keinen Anlass dazu gab.
Jetzt ist es Aufgabe des Arbeitsamtes festzustellen, ob die Personen noch Arbeit suchen oder nicht. Da dieser Prozess länger dauert bzw. die Prozeduren zur Überprüfung noch nicht vollständig umgesetzt sind, bleiben die freien Arbeitsuchenden im Schnitt länger eingetragen und erhöhen die Arbeitslosenzahl.
Es lässt sich nicht hundertprozentig nachvollziehen, wie die Arbeitslosenzahl ohne diese Regeländerungen aussehen würden. Wir stellen allerdings fest, dass die Zahl der freien Arbeitsuchenden im Vergleich zum Vorjahr um rund 70 Personen gestiegen ist, wenn man die Durchschnittswerte der Monate Januar-August der Jahre 2023 und 2024 vergleicht. Die Tendenz ist aber zurzeit noch weiter steigend.
Bei den Personen, die von einem ÖSHZ unterstützt werden, ist der Anstieg geringer und liegt bei ca. 30 Personen. Dies lässt darauf schließen, dass auch bislang schon die Mehrzahl der ÖSHZ-Kunden eingetragen waren. Der direkte Einfluss der Regeländerung ist aber auch dadurch schwieriger zu erkennen, dass die Zahl der eingetragenen ÖSHZ-Kunden auch vorher schon eine steigende Tendenz hatte.
Insgesamt liegt also eine Steigerung der Arbeitslosenzahlen um rund 100 Personen vor, bzw. um rund 130 Personen, wenn man nur die Monate September miteinander vergleicht. Damit macht die Regeländerung etwa die Hälfte des aktuell verzeichneten Anstiegs zum Vorjahr aus.






Kommentare