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Jérôme Franssen

Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung

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Mündliche Frage zum Thema Arbeitssuche für über 50-Jährige – Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen

  • 10. Sept. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig Fragen an die Mitglieder der Regierung.


In der folgenden mündlichen Anfrage geht es um das Thema Arbeitssuche für über 50-Jährige. Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.


Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers.


Frage:

Wie bewertet die Regierung aktuelle Unterstützungsprogramme für die Arbeitsvermittlung von über 50-Jährigen? (Arbeitssuche)


Antwort von Minister Jérôme Franssen:

Bislang gibt es für Ostbelgien keine repräsentativen Erhebungen zur Altersdiskriminierung. Verschiedene Studien, z.B. der Uni Gent, bestätigen allerdings, dass sich ältere Arbeitsuchende in Belgien aufgrund ihres Alters im Bewerbungsprozess diskriminiert fühlen. Daher ist die Annahme plausibel, dass dies auch für den ostbelgischen Arbeitsmarkt zutreffen kann.

 

Der Anteil der Arbeitslosen über 50 Jahre ist mit 33% aller Arbeitslosen in der DG deutlich höher als in den anderen Regionen, wo er bei ca. 25% liegt.

Wenn es um die Einstellung von älteren Arbeitslosen geht, ist die Bereitschaft erfahrungsgemäß eher gering, insbesondere wenn eine längere Dauer der Arbeitslosigkeit vorliegt, gesundheitliche Einschränkungen, eine veraltete Qualifikation oder andere Hemmnisse hinzukommen. Das Alter allein ist also nicht unbedingt das Hindernis, sondern die Kombination von höherem Alter mit anderen Hemmnissen.

 

Ein weiterer Hinderungsgrund bei der Berücksichtigung von älteren Bewerbern, der in manchen Studien genannt wird, sind gegebenenfalls auch höhere Gehaltsvorstellungen von älteren Arbeitnehmern.

 

Dessen ungeachtet steigt gleichzeitig auch die Beschäftigungsrate der über 50-Jährigen in allen Regionen, nicht zuletzt aufgrund der demographischen Verschiebung, wodurch die über 50-Jährigen einen immer höheren Anteil der Erwerbsbevölkerung ausmachen.

 

Demgegenüber ist in Ostbelgien trotzdem festzustellen, dass die Arbeitgeber im Allgemeinen ihre älteren Mitarbeiter schätzen und halten wollen. Die im Frühjahr 2025 durchgeführte Befragung zum Fachkräftebarometer in Ostbelgien weist auf, dass rund 77% der befragten Arbeitgeber sogar bereit sind, verstärkt auf das Potential älterer Arbeitnehmer zurückzugreifen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. (im Vergleich zu 71% im Jahr 2022)

 

Die Arbeitsvermittlung durch das Arbeitsamt sieht derzeit keine spezifische Vorgehensweise oder Beratungsstrategie pauschal nach Altersgruppen vor, sondern geht immer auf die individuellen Bedürfnisse und Problemlagen der Arbeitsuchenden ein.

 

Hinsichtlich der finanziellen Förderung gibt es sowohl für die Einstellung von Arbeitslosen als auch die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern finanzielle Unterstützungen.

 

Zum einen bilden ältere Arbeitnehmer eine der Zielgruppen der AktiF und AktiF+ Förderung, hierbei geht es insbesondere um Personen, die über 50 Jahre alt sind und die ihre letzte Arbeitsstelle unfreiwillig verloren haben. Im Jahr 2024 wurden für diese Zielgruppe 531 Bescheinigungen ausgestellt, dies entsprach 21% aller Bescheinigungen.

 

Uber diesen Weg wurden im 2022 62 Personen, 2023 und 2024 jeweils 49 Personen über 50 Jahren eingestellt.

Das waren jeweils rund 27 bzw. 23% aller Neueinstellungen des Jahres mittels eines AktiF-Zuschusses. Und auch in den anderen AktiF-Zielgruppen sind weitere Personen über 50 Jahre vertreten.

 

Zum anderen besteht die Möglichkeit für Arbeitgeber auf die Zielgruppenermässigung für ältere Arbeitnehmer zugreifen zu können. Diese Zuständigkeit wurde den Regionen mit der 6. Staatsreform übertragen und regional angepasst. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben wir in diesem Bereich das vorteilhafteste System, dass somit genau der von ihnen angesprochenen Zielgruppe zugutekommt. In Ostbelgien können Arbeitgeber für ihre Arbeitehmer ab 55 Jahren die Zielgruppenermässigung erhalten. Im Unterschied dazu, kann in der Wallonie diese Unterstützung für Arbeitnehmer zwischen 55 und 60 Jahren nur im Falle einer Neueinstellung und erst ab 60 Jahren für bestehende Arbeitnehmer beantragt werden. In Brüssel ist dies ebenfalls erst ab 60 Jahren und in Flandern ab 61 Jahren möglich, wobei in Flandern diese Form der Unterstützung ab dem 1. Juli 2028 vollständig wegfallen soll.

 

Als Regierung haben wir, insbesondere auch in Austausch mit den Arbeitgebervertretern, beschlossen dieses Unterstützungssystem weiterhin aufrecht zu erhalten, da es einer für unseren aktuellen Arbeitsmarkt besonders wichtigen Gruppe zugutekommt. Im Jahr 2024 waren dies im Mittelwert 1.191 VZÄ älterer Arbeitnehmer über 55 Jahre.

Jérôme Franssen

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