Mündliche Frage zum Thema Auswirkungen der Arbeitsmarktreform auf das ADG – Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen
- 6. Nov. 2025
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Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig Fragen an die Mitglieder der Regierung.
In der folgenden mündlichen Anfrage geht es um das Thema Auswirkungen der Arbeitsmarktreform auf das ADG. Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.
Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers.
Frage:
Welche Auswirkungen hat die Arbeitsmarktreform auf die Organisation des ADG?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Das Arbeitslosengeld wurde in der Vergangenheit zeitlich unbegrenzt ausgezahlt. Mit der föderalen Reform wird nun die Bezugsdauer auf maximal zwei Jahre begrenzt.
Diese grundlegende Änderung erfordert auch beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft tiefgreifende und schnelle Anpassungen in Abläufen, Arbeitsweisen und Dienstleistungen.
Die am 18. Juli 2025 beschlossene Reform tritt im Januar 2026 in Kraft. Die praktische Umsetzung begann bereits Mitte September 2025 mit der Benachrichtigung der Personen, die ab dem 1. Januar 2026 keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben werden.
Nach Angaben des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA) betrifft die Reform in der Deutschsprachigen Gemeinschaft rund 1.250 Personen.
Bereits in der aktuellen Phase der Benachrichtigung der Betroffenen hat das Arbeitsamt zusätzliche Maßnahmen eingesetzt, um insbesondere diese Personen bestmöglich zu informieren. So erhielten sie neben dem Schreiben des LfA noch ein Schreiben des Arbeitsamts, in dem sie zu Informationsveranstaltungen und -gesprächen eingeladen werden.
Darüber hinaus wird es mit einem angekündigten ESF-Projekt „Wendepunkt Job“ eine gezielte Outplacing Maßnahme geben.
Zudem steht das Arbeitsamt sowie der Fachbereich Beschäftigung in engem Austausch mit den ÖSHZ, um die Übertragung der Daten und damit verbunden die Bearbeitung der Anfrage bestmöglich vorzubereiten.
Aufgrund des baldigen Inkrafttretens der föderalen Reform, werden sämtliche internen Prozesse und Dienstleistungen nun schnell, auf die Bezugsdauer von zwölf Monate und gezielt auf die zügige Vermittlung in Arbeit ausgerichtet. Um auf diese neuen Bedingungen vorbereitet zu sein, haben wir gemeinsam mit dem Arbeitsamt die Neuausrichtung „Fokus Job“ entwickelt.
Der Reformprozess „Fokus Job“ verfolgt vier zentrale Ziele:
Die Schnellere Aktivierung: durch eine frühere Kontaktaufnahme, eine intensivere Begleitung und 360-Grad-Screening damit entsprechende Maßnahmen-Angebote noch schneller gemacht werden können.
Die Erhöhung der Matching-Quote: hierzu werden systematische Kompetenztests, verbesserte Verfahren und individuelle Begleitangebote die Vermittlung in passende Beschäftigungen noch mehr erleichtern.
Die Effizienzsteigerung: durch optimierte Abläufe und digitalisierte Prozesse sollen sowohl die interne Organisation verbessert und die Bearbeitungszeiten verkürzt werden.
Eine Höhere Kundenzufriedenheit: die schnellere und passgenauere Vermittlung sollen die Zufriedenheit der Arbeitssuchenden aber auch der Unternehmen erhöhen.
Um diese Ziele zu erreichen, wurden vier spezifische Aktionsfelder im Rahmen von „Fokus-Job“ definiert:
12-Monate-Fokus
Alle internen Prozesse, Strukturen und IT-Systeme werden überarbeitet, sodass sie in einem Zeitraum von zwölf Monaten zum Erfolg führen. Darüber hinaus wird die Referatsstruktur des Arbeitsamts angepasst.
Start-Fokus
– Viertägiges Kollektivangebot mit zentralen Informationen zu Jobsuche und Bewerbung.
– Potenzialanalyse mit Tests zu Basiskompetenzen (Sprache, digitale Fähigkeiten) sowie Interessenchecks im Talentcenter.
– Anschließend Vermittlung passender Stellenangebote und/oder Weiterbildungangebote.
Begleit-Fokus
– Monatlicher direkter Kontakt im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit.
– Mindestens ein Präsenztermin pro Quartal zur individuellen Fortschrittskontrolle.
Stellen-Fokus
– Erweiterung des Jobportals um Lehrstellen, Flexi-Jobs und neue Beschäftigungsformen.
– Einführung einer Social-Media-Strategie zur Veröffentlichung offener Stellen.
– Verknüpfung von Beschäftigungsbeihilfen mit der Veröffentlichung der Stellenangebote beim ADG.
Fokus Job ist eine zentrale Antwort auf die föderale Arbeitsmarktreform hier vor Ort. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, mich bei den Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bedanken, die diese Herausforderung in Angriff nehmen und bewerkstelligen.






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