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Jérôme Franssen

Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung

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Jérôme Franssen

Mündliche Frage zum Thema Begrenzung des Arbeitslosengeldes auf 2 Jahre – Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen

  • 9. Okt. 2024
  • 3 Min. Lesezeit

Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig Fragen an die Mitglieder der Regierung.


In der folgenden mündlichen Anfrage geht es um das Thema Begrenzung des Arbeitslosengeldes. Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.


Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers (10.10.2024).


Frage:

Wie steht die Regierung der Deutschsprachige Gemeinschaft zu dem Prinzip der Streichung der Arbeitslosenunterstützung nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit? (Arbeitslosengeld)


Antwort von Minister Jérôme Franssen:

Auch für unser Land gilt das EU-Ziel einer 80-prozentigen Beschäftigungsquote bis zum Jahr 2030. 2023 lag die Quote bei 72%. Andere Länder haben sich dem Ziel bereits deutlich annähern können, Belgien insgesamt nicht.

 

Wir brauchen also Maßnahmen, um mehr Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Die Begrenzung des Arbeitslosengeldes auf 2 Jahren steht somit auf der Agenda der föderalen Regierungsbildner.

 

Die internationale wissenschaftliche Literatur, auf die sie in ihren Referenzen auch verweisen, kommt zu dem Schluss, dass die Verkürzung der Höchstdauer des Arbeitslosengeldes sehr unterschiedliche Wirkungen haben kann. Demnach werden einige Arbeitslose dazu ermutigt, schneller einen Arbeitsplatz zu finden, andere werden jedoch zur Sozialhilfe, zur Krankheit oder zur informellen Wirtschaft, sprich Schwarzarbeit, gedrängt. Viele Studien weisen auch darauf hin, dass das Profil der Langzeitarbeitslosen sehr unterschiedlich ist und daher die Auswirkungen dieser Maßnahmen je nach Profilgruppe auch sehr unterschiedlich sind. Eine gezielte und intensive Betreuung der Arbeitsuchenden ist daher nach wie vor von entscheidender Bedeutung.

 

Die Regierung steht dem föderalen Vorhaben nicht grundsätzlich negativ gegenüber, legt aber großen Wert darauf, dass eine föderale Reform der Arbeitslosengesetzgebung diesen personenbezogenen Aspekten Rechnung trägt und die Verantwortung für die Umsetzung dieser Reform nicht einfach den Regionen und Gemeinschaften überlassen wird, ohne dafür auch die notwendigen finanziellen Voraussetzungen für die Teilstaaten zu schaffen. Uns am Ende die Kosten und den Aufwand alleine auf die Schultern zu legen, stimmen wir nicht zu und kann auch nicht im Sinne der Zielsetzung sein.

 

Die Frage der Begleitung der Arbeitssuchenden kann nicht ohne Bezug zum Vermittlungsdekret beantwortet werden. Mit dem Vermittlungsdekret wurde ein Fundament für die Begleitung von Arbeitsuchenden geschaffen, das gerade mit Blick auf die angekündigte Befristung des Arbeitslosengeldes von großem Wert ist, denn es ermöglicht die kassenunabhängige Begleitung von Arbeitsuchenden. Auf diesem Fundament werden wir in den nächsten Jahren weiter aufbauen.

 

Das heißt auch: die Begleitung muss nicht neu im ÖSHZ starten, denn gerade der Beginn einer Begleitung ist aufwändig. Ohne Vermittlungsdekret hätte nach dem Wegfall des Arbeitslosengeldes die berufliche Begleitung zum ÖSHZ gewechselt oder sie hätte an zwei Stellen parallel geführt werden müssen.

 

Dabei bleiben die personellen Ressourcen dennoch begrenzt. Bei Arbeitsamt und Dienststelle gleichermaßen. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir dank gemeinsam abgestimmter Prozesse und klarer Verantwortungen, und dank der einen elektronischen Akte zukünftig effizienter arbeiten können.

 

In der von Ihnen angesprochenen Stellungnahme der ÖSHZ wurden insbesondere Themen der Zusammenarbeit zwischen den Diensten und dem Arbeitsamt angeführt.

Hierzu haben, und finden, monatliche Treffen zwischen den ÖSHZ und dem Arbeitsamt statt, bei diesen wurde z.B. der nun verabschiedetet Erlass zum Vermittlungsdekret besprochen. Aktuell liegt der Fokus auf der praktischen Implementierung des Vermittlungsdekretes.

 

Ich bezweifle nicht, dass es, insbesondere in dieser ersten konzeptionellen Phase, einen Mehraufwand gegeben hat. Auch die aktuelle Klärung der Fragen, die mit der Umsetzung zusammenhängen, benötigt etwas Zeit. Aus meiner Sicht ist es noch zu früh, um hierzu valide Schlüsse zu ziehen.

Jérôme Franssen

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