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Jérôme Franssen

Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung

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Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung

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Jérôme Franssen

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Mündliche Frage zum Thema Beschäftigung von Personen mit Unterstützungsbedarf – Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen

  • 7. Nov. 2024
  • 3 Min. Lesezeit

Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig Fragen an die Mitglieder der Regierung.


In der folgenden mündlichen Anfrage geht es um das Thema Beschäftigung von Personen mit Unterstützungsbedarf. Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.


Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers (07.11.2024).


Frage:

In Folge des Dekretes vom 13. November 2023 über Maßnahmen im Bereich der Beschäftigungsförderung und der Arbeitsvermittlung und des damit verbundenen Prinzips der Vermittlung aus einer Hand wurde das Referat ‚Beschäftigung‘ der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben im September 2024 an das Arbeitsamt übertragen.

Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Begleitung im Rahmen der beruflichen Integration von Personen mit Unterstützungsbedarf, die Verwaltung diverser Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie die Evaluierung der Leistungsfähigkeit von Personen mit Unterstützungsbedarf im Hinblick auf den Zugang in eine Beschäftigung in einer Beschützenden Werkstätte von der Dienststelle wahrgenommen.

Es handelt sich demnach dabei um wichtige Aufgabenfelder, die nunmehr vom Arbeitsamt wahrgenommen werden.

Dazu möchte ich folgende Fragen an den für Beschäftigung zuständigen Minister richten:

1.  Welches sind die konkreten personal- und organisationspolitischen Auswirkungen dieser ‚behördeninternen‘ Übertragung an das Arbeitsamt?

2.  Ist diese Umstellung reibungslos verlaufen?

3.  Welchen konkreten Mehrwert verspricht man sich von dieser Umwandlung?


Antwort von Minister Jérôme Franssen:

Die Mitarbeitenden des Referats „Beschäftigung" der Dienststelle für selbstbestimmtes Le-ben sind nun in das Arbeitsamt integriert worden. Dort bilden sie das Referat „Inklusive Be-schäftigung" im Fachbereich „Arbeitsvermittlung und sozialberufliche Eingliederung".

Die Standorte für die berufliche Begleitung bleiben in Eupen und St. Vith bestehen, wobei die Fachkräfte in Eupen nun in den Räumlichkeiten des Arbeitsamtes sind.


Zur Optimierung der Abläufe und Erfassung der Unterstützungsbedarfe wurden auch einige organisatorische Prozesse angepasst, so wurden die Wege der Kundenzuweisung an das Referat „Inklusive Beschäftigung“ neu definiert. Ziel ist es, Personen mit Unterstützungsbe-darf zügig die passende Unterstützung zu bieten, die sie für ihre sozialberufliche Eingliede-rung benötigen.

Dies umfasst u.a. die sofortige berufliche Begleitung durch die Fachkräfte des Referats für Abgänger der Förderschulen.


Die Umstellung verlief weitgehend reibungslos, da bereits im Vorfeld intensive Absprachen zwischen der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben und dem Arbeitsamt getroffen wur-den, um die Übertragung des Referates an das Arbeitsamt optimal vorzubereiten. Zudem fanden Treffen mit den Mitarbeitenden des Referats und des Arbeitsamtes statt, um eine effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Um die nahtlose Betreuung der Betroffenen sicherzustellen, mussten einige interne Prozes-se im Arbeitsamt neu definiert und abgestimmt werden.


Während einer Übergangsphase ist die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben weiterhin für die Genehmigung und Finanzierung der Maßnahmen „Ausbildung im Betrieb“ (AIB), „Ausbil-dungspraktikum“ und „Beschäftigung im Betrieb“ verantwortlich. Ab Januar 2025 wird diese Zuständigkeit jedoch vollständig an das Arbeitsamt übergehen, womit eine einheitliche Struktur zur Unterstützung und Förderung dieser Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnah-men geschaffen wird.


Mit der Übertragung des Referats „Beschäftigung“ an das Arbeitsamt wird das Ziel einer „Vermittlung aus einer Hand“ verfolgt. Das Vermittlungsdekret sieht eine statut-unabhängige Arbeitsvermittlung vor, die allen Arbeitssuchenden – unabhängig von ihrem Ersatzeinkommen – den Zugang zu den verschiedenen Unterstützungs- und Vermittlungsan-geboten erleichtert. Die Integration des Referates ins Arbeitsamt soll eine effizientere, passgenauere Arbeitsvermittlung für Personen mit Unterstützungsbedarf sicherstellen, so-dass diese eine zentrale Anlaufstelle für berufliche Anliegen haben.


Durch diese Vereinheitlichung werden unnötige Schnittstellen reduziert und die Kommunika-tionsprozesse optimiert, was zu einer deutlichen Beschleunigung der Abläufe und einer kla-reren Struktur für diese Zielgruppe führt.


Ein zusätzlicher Vorteil der Umstrukturierung ist die systematische Erfassung der individuel-len Bedarfe der Arbeitssuchenden in einem zentralen Register, das eine gezielte Evaluierung und Anpassung der Maßnahmen ermöglicht. Auf diese Weise können die Unterstützungsan-gebote des Arbeitsamtes gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Ziel-gruppe zugeschnitten werden.

Minister Jérôme Franssen

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