Schullaptops in der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Regelungen zu Akkuleistung, Wartung und Garantie
- CF
- vor 7 Tagen
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Dem Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung, Jérôme Franssen, wurde im Parlament eine Frage zu den in den Schulen eingesetzten Laptops (Schullaptops) gestellt. Konkret ging es um den Zustand der Akkus sowie um die Lademöglichkeiten dieser Geräte.
Minister Jérôme Franssen erläuterte in seiner Antwort, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft bei den Schullaptops auf ein Leasingmodell setzt. Dieses Modell umfasst nicht nur die Bereitstellung der Geräte, sondern auch deren Wartung, eine Vor-Ort-Garantie sowie eine Versicherung. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Geräte über die gesamte Nutzungsdauer sicherzustellen.
Die Leistungsfähigkeit der Akkus ist dabei vertraglich klar geregelt. Sinkt die Akkukapazität eines Laptops unter 70 Prozent, greift die vereinbarte Garantie. In solchen Fällen wird das Gerät entweder repariert oder ausgetauscht.
Sollte der Verdacht bestehen, dass die Akkuleistung eines Geräts nachlässt, ist die jeweils zuständige IT-verantwortliche Person an der Schule der richtige Ansprechpartner. Sie prüft den Sachverhalt und veranlasst gegebenenfalls die notwendigen Schritte. Mehr dazu im GrenzEcho: https://www.grenzecho.net/134936/artikel/2026-01-18/schullaptops-mit-akku-problemen-debatte-im-parlament-der-dg






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