Verabschiedung des Dekrets zu Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen: Verwaltungsprozesse vereinfachen und Effizienz steigern
- Cédric Falter
- 13. Mai
- 2 Min. Lesezeit
In seiner jüngsten Plenarsitzung hat das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Billigungsdekret verabschiedet, das die Verfahren zur Arbeitsmigration (Arbeitsgenehmigungen) für Drittstaatsangehörige – also für Menschen aus Nicht-EU-Ländern – vereinfacht.
„Mit diesem Billigungsdekret bauen wir Bürokratie ab und sorgen dafür, dass Anträge einfacher und schneller bearbeitet werden können“, erklärt Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung.
Die Regelung betrifft Personen aus Drittstaaten, die aus beruflichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Mitgliedstaat beantragen oder bereits über eine gültige Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis verfügen. Für diese Personengruppe wird ein einheitliches Antragsverfahren eingeführt, das sowohl den Aufenthalt als auch den Zugang zum Arbeitsmarkt umfasst. Zudem werden vergleichbare Rechte wie für EU-Bürgerinnen und -Bürger garantiert – etwa bei Arbeitsbedingungen.
Ein zentrales Element der Umsetzung ist eine digitale Plattform, über die die Anträge bearbeitet werden. Der Aufbau dieser Plattform erfolgt in mehreren Etappen. Zwei Phasen wurden bereits abgeschlossen, aktuell befindet sich die Umsetzung in Phase 3. Diese umfasst unter anderem auch die Einbindung der Berufskarte für selbstständige Drittstaatsangehörige.
Zukünftig sollen auch Behörden wie Botschaften und Gemeinden direkten Zugang zur Plattform erhalten. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen.
Zukünftig werden notwendige Änderungen nicht mehr durch weitere ausführende Zusammenarbeitsabkommen auf Regierungsebene erfolgen, sondern durch einen vom Parlament verabschiedeten Rechtstext. Dies schafft eine stabile und transparentere Grundlage.
Die Kosten für den Betrieb der Plattform werden zwischen dem Föderalstaat und den Regionen aufgeteilt. Der Anteil der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird dabei voraussichtlich bei unter einem Prozent liegen – ein überschaubarer finanzieller Beitrag mit spürbarem Nutzen.
„Wir schaffen damit eine moderne Grundlage für eine bessere Steuerung unserer Fachkräftepolitik und eine effizientere Verwaltung“, so Minister Franssen abschließend.
Dazu der BRF-Artikel: Franssen: Dekret zu Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen baut Bürokratie ab - BRF Nachrichten

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