Mündliche Frage zum Thema Handynutzungsverbot an Schulen – Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen
- 28. Nov. 2024
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Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig Fragen an die Mitglieder der Regierung.
In der folgenden mündlichen Anfrage geht es um das Thema Handynutzungsverbot an Schulen. Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.
Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers.
Frage:
Gilt das Handynutzungsverbot auch für die Ausbildungszentren des ZAWM, die im Rahmen der dualen Ausbildung den Lehrlingen Fach- und Allgemeinkundeunterricht erteilen?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Es freut mich, dass in enger Zusammenarbeit mit allen Netzen und Schulleitungen eine DG weite Regelung erarbeitet werden konnte. Diese sieht vor, dass in allen sechs bzw. sieben Jahrgängen der Primar- und Sekundarschule ab September 2025, die Nutzung von Handys, (Smartwatches und ähnlichen elektronischen Kommunikationsgeräten) auf dem Schulgelände sowohl während der Unterrichts- als auch Pausenzeiten untersagt ist.
Die praktische Umsetzung, das Festlegen von Ausnahmen und die disziplinarische Reglementierung des Verbots erfolgen nach Ermessen der jeweiligen Schule – etwa abhängig von den individuellen Bedürfnissen der Schülerschaft oder räumlichen Gegebenheiten. Wichtig ist, dass entsprechende Richtlinien in der Schulordnung festgehalten werden.
Diese Gesamtmaßnahme hat zum Ziel, Ablenkung zu minimieren sowie ein förderliches Lernumfeld und soziales Miteinander zu schaffen. Die angedachte Stärkung der Medien- und Informationskompetenz soll die Schüler gleichzeitig zu einem verantwortungsvollen, sicheren Umgang mit mobilen Endgeräten und sozialen Medien befähigen.
Im nächsten Schritt ist zu dieser Thematik u.a. ein Austausch mit den Verantwortlichen des ZAWM geplant, welches nicht von diesem Verbot betroffen ist. Dies geschieht insofern bewusst, als dass es mir ein Anliegen ist, die Bedürfnisse, Perspektiven und Erfahrungswerte der mittelständischen Einrichtungen nochmals gesondert in den Blick zu nehmen.
Was die Autonome Hochschule anbelangt, so ist die private Handynutzung im Unterricht gemäß Studienordnung grundsätzlich untersagt. Ein Verbot im Rahmen von Unterrichtsaktivitäten ist seitens der AHS nicht vorgesehen.
Dies begründet sich unter anderem darin, dass es sich bei den Studierenden um Erwachsene handelt, die eigenverantwortlich handeln und für ihren Lernerfolg selbst verantwortlich sind. Eine Balance aus klaren Regeln und pädagogischer Freiheit, etwa in Bezug auf die Nutzung von Handys während bestimmter Unterrichtseinheiten, erscheint aus Sicht der AHS sinnvoll. Ich teile diese Auffassung der AHS.
Es liegt im Ermessen der Dozierenden, ob – und wenn ja, in welcher Form – die Handynutzung in ihren Lehrveranstaltungen erlaubt ist.






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