Mündliche Frage zum Thema Akkulaufzeit der Schullaptops – Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen
- 15. Jan.
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Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig Fragen an die Mitglieder der Regierung.
In der folgenden mündlichen Anfrage geht es um das Thema Akkulaufzeit der Schullaptops . Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.
Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers.
Frage:
Bei wem liegt die Verantwortung, wenn der Schullaptop aufgrund eines leeren Akkus während der Schulzeit nicht mehr einsatzfähig ist?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Es versteht sich von selbst, dass bei Einführung der IT-Reform im Unterrichtswesen im Jahr 2019 die meisten Schulgebäude schon gebaut und eingerichtet waren. Bereits damals hat die Frage der Anzahl Steckdosen eine Rolle gespielt. Die strukturelle Ausstattung aller Klassenräume der Sekundarschulen mit ausreichend Steckdosen wurde zu diesem Zeitpunkt auf ca. 10 Mio. € geschätzt.
Nur um einen kleinen Eindruck der benötigten Bauarbeiten zu schildern: Neben der Platzierung von Steckdosen (ggf. über Kabelkanäle) in den Klassenräumen müssten die passenden Wände freigestellt, ggf. Leitungen über die Decken gelegt und die Stromkreise angepasst werden – bis hin zur Anpassung der zentralen Stromzufuhrleitung auf der Straßenseite. Neben diesen rein technischen Arbeiten kommt noch der organisatorische Aspekt hinzu: Neben der Ausschreibung eines Dienstleisters für die entsprechenden Bauarbeiten wäre vor allem die Organisation des Unterrichts während dieser Bauarbeiten und überhaupt der benötigte Zeitrahmen zur Verwirklichung eines solchen Projekts zu berücksichtigen.Schon in der Konzeptphase war man sich dieser Herausforderungen bewusst und hat daher einen anderen Weg gewählt. Die Materialausschreibung gibt für die Laptops eine Mindestlaufzeit von sieben Stunden vor.
Beim Schullaptop-Projekt geht es darum, Laptops zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass die Geräte immer funktionieren und man gut damit arbeiten kann. Hierzu wurde ein nachhaltiges Laptop-Leasing-Konzept öffentlich ausgeschrieben. Es beinhaltet Wartung, Vor-Ort-Garantie und Service.
Der ausgewählte Anbieter stellt eine Garantie und Versicherung während der Nutzungszeit des Geräts. Herausforderungen wie Hardware-Probleme (Bildschirm, Festplatte, sonstige Komponenten) und Leistungsverschlechterung der Batterie auf unter 70 % sind von der Versicherung abgedeckt. Garantiert wird eine Vor-Ort-Reparatur bzw. der Ersatz des Geräts binnen ein paar Tagen (mit Zurverfügungstellung eines Ersatzgeräts bei Bedarf) und eine Preisobergrenze für Reparaturen außerhalb der Garantiezeit.Wenn der Verdacht auf eine verminderte Batteriekapazität besteht, sollten die Nutzer (ob Schüler oder Lehrpersonen) sich bei den IT-Verantwortlichen der Schulen melden, damit eine Intervention zum Tausch der Batterie in die Wege geleitet werden kann.
Die Verantwortung für ein einsatzfähiges Arbeitsgerät liegt in erster Linie beim Nutzer und ist in der Regel auch in der Schulordnung verankert. Die Laptops müssen beispielsweise geladen mit zu den Schulen genommen werden.
Der reibungslose Unterricht ist in erster Linie schulintern zu regeln. Die DG entwickelt die Rahmenbedingungen des umfangreichen IT-Projekts mit den Schulen und Schulträgern in Sachen Hardware, Software und Zugänglichkeit unentwegt weiter.






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