Mündliche Frage zum Thema Rucksackprinzip im Bereich der Hochbegabung – Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen
- 12. Sept. 2024
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Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig Fragen an die Mitglieder der Regierung.
In der folgenden mündlichen Anfrage geht es um das Thema Rucksackprinzip im Bereich der Hochbegabung. Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.
Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers (12.09.2024).
Frage:
Wie wollen Sie, Herr Minister, den Bereich der Förderung von Kindern mit Hochbegabung zukünftig strukturell regeln?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Die Schülerschaft ist in der Gesamtheit sehr heterogen. Unsere Schulen haben die Aufgabe, diese Heterogenität aufzufangen und jeden Schüler kompetenzorientiert zu fördern.
Laut geltender Gesetzgebung ist ein Schüler hochbegabt, wenn er einen Intelligenzquotienten von mindestens 125 aufweist. Um auch diese Schüler verstärkt zu fördern, wurden im Bereich der Hochbegabung nach dem Rucksackprinzip in den letzten Jahren BVA-Stellen gewährt. BVA sind allerdings keine strukturellen Stellen. Hinzukommt, dass manche Eltern die IQ-Testung ihrer Kinder ablehnen, um damit einhergehenden möglichen Schwierigkeiten vorzubeugen.
Zusätzlich wird in Kooperation mit der Universität Mons eine Zusatzausbildung im Bereich Hochbegabung angeboten. Für das Schuljahr 2024-25 hat die Vorgängerregierung entschieden, entsprechend diplomierten Lehrkräften Koordinationsstunden zu bewilligen.
Unabhängig davon hat es eine progressive Entwicklung in der Unterstützung im Bereich Hochbegabung gegeben. So wurde in der Tat das Zebra-Projekt als Pilotprojekt durch die damalige Regierung bezuschusst. Ziel war allerdings die Weiterentwicklung des Konzepts, d.h. der schrittweisen Förderung der Kinder mit einer Hochbegabung im Klassenverband – denn es sollte vorrangig darum gehen die Schüler NICHT aus der Klasse herauszunehmen, und sie damit zu etikettieren, sondern sie im Rahmen der bestehenden Unterrichtsdidaktik in ihrer Regelklasse zu beschulen.
Ein ganzheitlicher Ansatz, der die Vielfalt aller Kinder berücksichtigt und sich nicht ausschließlich auf die Identifizierung von Hochbegabung stützt, wäre auch wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge effektiv vorzuziehen. Zukünftig soll daher eine einheitliche Vorgehensweise für die Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern eingeführt werden. Hierbei wird die Hochbegabung Teil des allgemeinen Förderkonzepts. Das Prinzip der Differenzierung gilt grundsätzlich in allen Schulen.
Ich habe immer gesagt, dass die Reform der Förderpädagogik die spezifischen Bedürfnisse der Kinder in den Vordergrund stellen muss, egal ob ein Kind besonders lernstark oder besonders lernschwach ist und daher Unterstützung braucht. So steht es auch in der Bildungsvision.
Daher ist es unsere Aufgabe, die Thematik im Rahmen des ordentlichen Dekretes zum Reformprojekt Förderpädagogik einzubinden und damit eine ganzheitliche Lösung herbeizuführen.






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