Mündliche Frage zur Arbeit mit Schulhunden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft– Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen
- vor 2 Tagen
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Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig Fragen an die Mitglieder der Regierung.
In der folgenden mündlichen Anfrage geht es um das Thema Arbeit mit Schulhunden
in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.
Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers.
Bis dato gibt es zum Thema der tiergestützten Pädagogik und damit auch zur Frage der Schulhunde keine direkte Rechtsvorschrift. Das Führen eines Schulhundes unterliegt dem nach auch keiner ministeriellen Genehmigungspflicht, sondern liegt im Verantwortungsbereich des Schulträgers.
Auch wenn ich Kenntnis von einzelnen Projekten habe, liegen mir keine abschließenden Zahlen dazu vor, wie viele Hunde in den Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingesetzt werden. Der aktuelle Forschungsstand bestätigt, dass tiergestützte Pädagogik Schülerkompetenzen stärken kann, nicht nur sozial-emotionale Kompetenzen, aber auch motorische und personale Schülerkompetenzen.
Demnach stehe ich dem Einsatz von ausgebildeten Schulhunden prinzipiell positiv gegenüber. Für einen verantwortungsvollen Einsatz tiergestützter Angebote im schulischen Kontext sind die organisatorischen und versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen klar zu definieren. Zuallererst bedarf es, wie Sie auch erwähnen, einer Ausbildung für Hund und Halter. Grund sätzliche Formel hierbei ist: nicht alles, was bellt, ist ein Schulhund. Es bedarf ebenso organisatorischer Rahmenbedingungen, Hygienevorschriften, Vorschriften zur Sicherheit aller Beteiligten, artgerechte Haltung, Freiwilligkeit des Kontakts, hundefreie Zonen und so weiter.
Vor dem Einsatz von Schulhunden sind zudem, und dies ist sehr wichtig, Haftungs- und Versicherungsfragen zu klären. Im Augenblick gilt, dass der Einsatz von Hunden in der Schule aus vorher genannten Aspekten mit einem Konzept verbunden sein muss. Was das Gemeinschaftsunterrichtswesen an belangt, gibt es zu diesem Zeitpunkt Projektüberlegungen, die sich in Ausarbeitung befinden. Zusätzliche Mittel sehe ich hierfür, aber auch für die anderen Unterrichtsnetze, allerdings nicht vor.
Diese Projekte müssen Schulen und Schulträger mit den bereitgestellten Mitteln leisten. Mehr dazu auch im GrenzEcho.






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