Schriftliche Frage zur Einführung des Bachelorstudiums in Sozialer Arbeit – Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen
- 8. Okt. 2024
- 4 Min. Lesezeit
Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig schriftliche Fragen an die Mitglieder der Regierung.
In der folgenden schriftlichen Anfrage geht es um das Thema Einführung des Bachelorstudiums in Sozialer Arbeit. Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.
Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers (08.10.2024).
Frage:
Wie wurden die von den Studierenden zu erlangenden Kompetenzen am Ende des Studiums definiert? Gibt es spezielle Schwerpunkte, die im Rahmen der Ausbildung gesetzt werden?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Das Kompetenzprofil wurde gemeinsam von der Autonomen Hochschule Ostbelgien (AHS) und dem Ministerium erstellt.
Dabei orientierten sich die Referenten an der Struktur des Kompetenzprofils des Fachbereichs Bildungswissenschaften der AHS. Zudem wurde der Inhalt des „Référentiel de compétences“ der ARES (Académie de recherche et d’enseignement supérieur) berücksichtigt, das dem Studiengang an der HELMo zugrunde liegt.
Frage: Welche Rolle spielten die Vertreter der ÖSHZ der 9 Gemeinden bei der Ausarbeitung der Kursinhalte des Studiengangs? Wurden ihre spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen berücksichtigt?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Von Anfang an waren Vertreter des Sozialsektors, einschließlich der ÖSHZ, in die Konzeption des Studiengangs eingebunden. Es fanden mehrere Rundtischgespräche, Informationsveranstaltungen statt und eine Arbeitsgruppe wurde ins Leben gerufen, um die Inhalte und die Schwerpunkte des Studienprogramms zu bestimmen.
Zielsetzung der „Arbeitsgruppe Sektor“ war es, für die Vorbereitung des neuen Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit inhaltlichen Input und Expertise von Seiten des Sektors zu erhalten, damit die zukünftigen Studieninhalte (z.B. die zu vermittelnden Kompetenzen, Kursinhalte usw.) dem konkreten Bedarf im Arbeitsalltag auf dem Terrain entsprechen. Auch war es der AHS wichtig, praktische Fragen zur konkreten Umsetzung des Studiengangs direkt mit den Akteuren des ostbelgischen Sozialsektors zu erörtern (z.B. Partizipation Sektor an verschiedenen Kursen, Praxisphasen usw.).
Frage: Warum wurde darauf verzichtet, Englisch als festen Bestandteil des Studiums zu verankern? Aus den veröffentlichten Dokumenten geht dies nicht hervor, obwohl Mehrsprachigkeit in einem grenznahen und internationalen Kontext von wachsender Bedeutung ist.
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Die Vermittlung von Englischkenntnissen ist momentan kein fester Bestandteil des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit. Zwar sind gute Kommunikationsfähigkeiten und fundierte Sprachkenntnisse, auch in Fremdsprachen, wichtige Voraussetzungen für den Beruf. Wir haben jedoch beschlossen, Französisch im beruflichen Kontext einzuführen und auf Englisch als Pflichtfach zu verzichten, da es den Rahmen des Studiums sprengen würde, diese Kompetenzen von Grund auf zu vermitteln.
Es ist jedoch möglich, dass Englisch ab dem 2. Studienjahr als Wahlfach angeboten wird. Dies steht noch nicht endgültig fest, da der Studiengang partizipativ gestaltet wird und die Studierenden bei der Festlegung der Wahlfächer mitwirken werden.
Frage: Wie wird sichergestellt, dass die Lehrinhalte des Studiengangs regelmäßig an die sich verändernde Gesetzeslage und die Entwicklungen im sozialen Bereich angepasst werden? Gibt es hierfür festgelegte Mechanismen oder Arbeitsgruppen?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Die Anpassung der Lehrinhalte, an die sich verändernde Gesetzeslage und die Entwicklungen im sozialen Bereich, wird durch verschiedene Mechanismen gewährleistet. In den regelmäßigen Dozierendenversammlungen der AHS werden die Weiterentwicklung und Aktualisierung der Studieninhalte kontinuierlich thematisiert.
Die Dozierenden der AHS sind Expert/-innen in ihren jeweiligen Fachbereichen und passen sich laufend an aktuelle Entwicklungen an. Viele Lehrende sind nebenberuflich im sozialen Bereich tätig, wodurch sie wertvolle Praxiserfahrungen in die Lehre einbringen.
Zusätzlich pflegt die AHS, durch eine Arbeitsgruppe mit Vertreter/-innen aus dem sozialen Sektor und einer engen Zusammenarbeit mit den Praktikumseinrichtungen, einen intensiven Austausch, um sicherzustellen, dass der Studiengang den aktuellen Anforderungen des Berufsfeldes entspricht und praxisnah ausbildet.
Frage: Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit mit der Hochschule HelMo? Werden beispielsweise gemeinsame Lehrveranstaltungen angeboten oder spezifische Austauschprogramme für die Studierenden organisiert?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Die Zusammenarbeit mit der Hochschule HELMo wird im Rahmen einer Konvention zwischen HELMo und dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Autonome Hochschule Ostbelgien (2024–2027) konkret geregelt. Diese Kooperation umfasst drei Hauptbereiche: die Organisation der Zusammenarbeit, die Rekrutierung und den Einsatz von Dozierenden sowie die Mobilität der Studierenden.
Im Detail gestaltet sich die Zusammenarbeit wie folgt:
- Im ersten Bachelorjahr werden drei Kurse (6 ECTS) von Dozierenden der HELMo an der AHS erteilt.
- Im zweiten Jahr folgen zwei Kurse (5 ECTS), ebenfalls durch HELMo-Dozierende an der AHS. Zudem werden die Studierenden der AHS den Kurs "Méthodologie du projet" (4 ECTS) in der HELMo Lüttich belegen. Zudem haben sie die Möglichkeit, Wahlfächern im Umfang von maximal 4 ECTS an der HELMo zu folgen.
- Im dritten Bachelorjahr wird ein weiterer Kurs (2 ECTS) durch einen HELMo-Dozierenden an der AHS erteilt, und die Studierenden können zusätzlich einen Wahlkurs im Umfang von maximal 6 ECTS an der HELMo absolvieren.
Darüber hinaus gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen der Direktion, der Fachbereichsleitung und der Koordinationsgruppe der ESAS HELMo (Ecole Supérieure d’Action Sociale), um die Qualität der Ausbildung sicherzustellen und eine optimale Abstimmung zwischen den beiden Hochschulen zu gewährleisten. Diese Maßnahmen fördern den fachlichen Austausch und bieten den Studierenden vielfältige Möglichkeiten, von den Kompetenzen beider Institutionen zu profitieren.
Frage: Welche beruflichen Tätigkeiten dürfen die Absolventen nach Abschluss des Studiums sowohl im In- als auch im Ausland ausüben? Gibt es bereits Abkommen oder Anerkennungen für die berufliche Qualifikation in anderen Regionen oder Ländern?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Die Absolventen/-innen des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit sind nach Abschluss des Studiums berechtigt, sämtliche beruflichen Tätigkeiten von Sozialarbeiter/-innen gemäß dem belgischen Gesetz vom 12. Juni 1945 auszuüben. Dieses Gesetz regelt den geschützten Titel und Beruf des Sozialarbeiters in Belgien. Darüber hinaus ermöglicht die Ausbildung, aufgrund ihrer erzieherischen Komponenten, auch Tätigkeiten im Bereich der Erziehung zu übernehmen.
Zudem entspricht die Ausbildung allen europäischen Richtlinien, sodass das Diplom der Absolvent/-innen in der gesamten EU problemlos anerkannt werden sollte.






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