Schriftliche Frage zu den Schullaptops – Antwort von Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Jérôme Franssen
- 10. Feb.
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Abgeordnete des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft richten regelmäßig schriftliche Fragen an die Mitglieder der Regierung.
In der folgenden schriftlichen Anfrage geht es um das Thema der Schullaptops. Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, hat diese Frage beantwortet.
Nachfolgend die parlamentarische Anfrage sowie die Antwort des Ministers.
Frage:
Warum ist es Schülerinnen und Schülern möglich, mit von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereitgestellten Schullaptops während der Schulzeit auf soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder WhatsApp sowie auf Gaming-Plattformen zuzugreifen?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Die Deutschsprachige Gemeinschaft stellt den Schulen eine umfassende technische Infrastruktur zur Verfügung, die den sicheren Einsatz der Schullaptops ermöglicht. Dazu gehören insbesondere eine zentrale Firewall innerhalb der Schulgebäude sowie weitere Schutzmechanismen wie das standardmäßig auf allen Schülergeräten installierte Programm NextDNS. Diese Systeme erlauben es, Inhalte aus Kategorien wie Social Media, Gaming oder Streaming zu blockieren und gleichzeitig Werbung, Tracker sowie potenziell gefährliche oder schädliche Webseiten zu filtern.
Die zentrale Firewall des Ministeriums schützt das Schulnetzwerk, indem sie eine Vielzahl sensibler und risikobehafteter Kategorien konsequent sperrt. Dazu zählen unter anderem Inhalte aus den Bereichen Drogenmissbrauch, Hacking, illegale oder unethische Aktivitäten, Diskriminierung, explizite Gewalt, extremistische Gruppen, Umgehungstechnologien, Plagiate, sexueller Missbrauch von Kindern, Terrorismus, Kryptomining, Glücksspiel, Pornografie, Waffenhandel, bösartige Webseiten, Phishing oder Spam-Domains. Zusätzlich können Schulen auf Wunsch weitere Inhalte individuell blockieren lassen. Es ist technisch nicht auszuschließen, dass neu registrierte Webseiten kurzfristig erreichbar sind, bevor sie in den Filterlisten erfasst werden. In solchen Fällen erfolgt jedoch eine zeitnahe Nachjustierung durch die zuständigen IT-Dienste.
Ergänzend dazu fungiert NextDNS als gerätebasierter Schutzmechanismus. Dieses System überwacht die Internetanfragen des Geräts und kann bestimmte Kategorien automatisch blockieren. Dadurch wird ein Basisschutz nicht nur innerhalb der Schule, sondern auch außerhalb des Schulgebäudes gewährleistet. Der Einsatz von Lösungen wie Microsoft Family Safety oder Google Family Link ist nicht möglich, da diese Programme ausschließlich für privat verwaltete Endgeräte vorgesehen sind und sich nicht mit der zentral administrierten Infrastruktur der Schulgeräte vereinbaren lassen.
Trotz dieser technischen Voreinstellungen verfügen die Schulen über pädagogische Autonomie. Sie können innerhalb des vorgegebenen Rahmens entscheiden, welche Inhalte für unterrichtliche Zwecke freigegeben oder zusätzlich eingeschränkt werden. Diese Flexibilität ist bewusst vorgesehen, da in bestimmten didaktischen Kontexten – etwa im Rahmen der Vermittlung von Medienkompetenz – ein kontrollierter und begleiteter Zugang zu sozialen Netzwerken sinnvoll sein kann.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Zugang zu sozialen Netzwerken oder Gaming-Plattformen nicht unkontrolliert erfolgt, sondern technisch regulierbar ist. Das Ministerium schafft die notwendigen Schutzvoraussetzungen und stellt die Infrastruktur bereit; die konkrete Ausgestaltung und Feinsteuerung im schulischen Alltag liegen in der Verantwortung jeder einzelnen Schule. Es handelt sich somit um ein System, das technische Absicherung mit pädagogischer Eigenverantwortung verbindet.
Frage:
Warum ist der Zugriff auf YouTube auf den Schullaptops nicht wirksam auf pädagogische und altersgerechte Inhalte beschränkt, obwohl hierfür technisch erprobte Lösungen existieren?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Der Zugriff auf YouTube war ursprünglich stärker gefiltert, um eine Beschränkung auf pädagogische und altersgerechte Inhalte zu gewährleisten. In der Praxis führte diese Filterung jedoch in nahezu allen Schulen zu erheblichen Problemen, da auch zahlreiche für den Unterricht relevante Inhalte blockiert wurden. Dadurch kam es wiederholt zu Einschränkungen im Unterrichtsablauf.
Auf Wunsch der Schulen wurde der Zugriff daher angepasst. Hintergrund ist, dass YouTube in vielen Fächern ein didaktisches Instrument darstellt. Technische Filterlösungen können nicht zuverlässig zwischen geeigneten und ungeeigneten Inhalten unterscheiden und führen häufig zu Fehlblockierungen.
Die Nutzung erfolgt im Unterricht weiterhin unter Aufsicht der Lehrperson und im Rahmen der bestehenden Schutzmechanismen. Damit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Jugendschutz und pädagogischer Handlungsfähigkeit sichergestellt.
Frage:
Warum bestehen auf den Schullaptops keine ausreichenden, softwaregestützten Sperren, um den Zugriff auf illegale Streaming- und Downloadseiten zu verhindern, obwohl über bereits eingesetzte Microsoft-Verwaltungsprogramme (z. B. zentrale Geräte- und Benutzerverwaltung) die Möglichkeit besteht, entsprechende Web- und Inhaltsfilter zentral zu konfigurieren und durchzusetzen, oder alternativ über etablierte Sicherheitslösungen mit integrierten Jugend-, Content- und Webfilter-Funktionen (z. B. Bitdefender GravityZone) wirksame Schutzmechanismen implementiert werden könnten?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Auf den Schullaptops bestehen sehr wohl softwaregestützte Schutzmechanismen, die den Zugriff auf illegale Streaming-, Download- und sonstige rechtswidrige Webseiten wirksam einschränken. Standardmäßig kommen außerhalb des Schulnetzwerks NextDNS und innerhalb der Schule die zentrale Firewall des Ministeriums der Deutschsprachige Gemeinschaft zum Einsatz. Diese Kombination gewährleistet einen mehrstufigen Schutz durch DNS-basierte Web- und Inhaltsfilter, die gezielt darauf ausgelegt sind, risikobehaftete, betrügerische oder illegale Angebote zu blockieren.
NextDNS verhindert bereits jene Arten von Zugriffen, die in der Fragestellung angesprochen werden. Der Dienst filtert Internetanfragen, bevor eine Verbindung zu problematischen Seiten überhaupt aufgebaut wird, und schützt zusätzlich vor Phishing, Schadsoftware, Trackern und weiteren Sicherheitsrisiken. Damit wird sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule ein Basisschutz sichergestellt.
Die bestehenden Microsoft-Verwaltungswerkzeuge ermöglichen derzeit vor allem kategoriebasierte Einschränkungen oder das Sperren einzelner, eindeutig identifizierbarer Webseiten. Sie bieten jedoch keine gleichwertige, geräteübergreifende DNS-Filterstruktur mit vergleichbarem Funktionsumfang. Aus diesem Grund hat sich die Regierung bewusst für NextDNS als technisch geeignete Lösung entschieden.
Wie bereits dargelegt, schafft das Ministerium die technischen Voraussetzungen für Schutz und Kontrolle. Die konkrete Ausgestaltung und Feinsteuerung innerhalb des pädagogischen Rahmens liegt jedoch in der Verantwortung der einzelnen Schulen, die entscheiden, wie streng oder flexibel die vorhandenen Filtermechanismen angewendet werden.
Frage:
Wurden Sie bereits über diese Problematik informiert? Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie seitdem ergriffen? Wenn nein, welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, um diese Mängel zeitnah zu beheben?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Die Problematik wurde dem Ministerium der Deutschsprachige Gemeinschaft bereits zu Beginn der Einführung der Schülerlaptops im Jahr 2022 zur Kenntnis gebracht. Konkret wurde darauf hingewiesen, dass die Geräte nicht in Lösungen wie Google Family Link oder Microsoft Family Safety eingebunden werden können, da diese ausschließlich für privat verwaltete Endgeräte vorgesehen sind. Damit war klar, dass ein klassischer, elternbasierter Geräteschutz für den häuslichen Bereich technisch nicht umsetzbar ist.
Als unmittelbare Maßnahme wurde daraufhin NextDNS als zusätzliche Schutzlösung angeschafft und auf allen Schülerlaptops standardmäßig installiert. Dadurch wurde ein gerätebasierter Filter eingerichtet, der auch außerhalb des Schulnetzwerks aktiv ist und problematische, rechtswidrige oder risikobehaftete Inhalte blockiert.
Ergänzend wurden Browser-Extensions zentral gesperrt, sodass keine zusätzlichen Programme oder Umgehungstools – etwa VPN-Dienste oder spielbezogene Erweiterungen – über den Browser installiert werden können.
Darüber hinaus wurden die Schulen wiederholt vom Ministerium sensibilisiert, ihre jeweiligen Einstellungen innerhalb von NextDNS regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um einen wirksamen und aktuellen Schutz sicherzustellen.
Frage:
Welche konkreten technischen Mindeststandards und Sicherheitsvorgaben hat die Regierung den Schulen im Rahmen der Einführung der Schullaptops auferlegt, insbesondere im Hinblick auf Jugend- und Datenschutz, Inhaltsfilterung und Zugriffsbeschränkungen?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Im Rahmen der Einführung der Schullaptops hat die Regierung der Deutschsprachige Gemeinschaft verbindliche technische Mindeststandards und Sicherheitsvorgaben definiert, die für alle Sekundarschulen gelten. Ziel war es, von Beginn an ein einheitliches, hohes Schutzniveau in den Bereichen Jugend-, Daten- und Inhaltschutz sicherzustellen.
Zu den zentralen Vorgaben gehört zunächst eine standardisierte, zentral administrierte Gerätekonfiguration. Die Geräte sind nicht privat verwaltet, sondern in eine zentrale Verwaltungsstruktur eingebunden. Nutzerrechte sind eingeschränkt, sodass keine eigenständige Installation von Software, keine Veränderung sicherheitsrelevanter Systemeinstellungen und keine Installation von Browser-Erweiterungen oder Umgehungstools möglich ist.
Im Bereich der Inhaltsfilterung wurde eine mehrstufige Schutzarchitektur eingeführt. Innerhalb der Schulen schützt eine zentrale Firewall das Netzwerk und blockiert definierte Risikokategorien wie etwa Gewalt, Pornografie, Glücksspiel, extremistische Inhalte, Phishing- oder Malware-Seiten. Ergänzend ist auf allen Geräten eine DNS-basierte Filterlösung (NextDNS) verpflichtend aktiviert, die auch außerhalb des Schulnetzwerks problematische oder rechtswidrige Inhalte unterbindet.
Im Hinblick auf den Datenschutz gelten die einschlägigen europäischen und nationalen Datenschutzbestimmungen. Die Systeme sind so konfiguriert, dass nur notwendige Daten verarbeitet werden, Sicherheitsupdates automatisiert eingespielt werden und ein angemessenes Schutzniveau gegen unbefugten Zugriff gewährleistet ist. Die Konzeption orientiert sich zudem an anerkannten Sicherheitsstandards und aktuellen regulatorischen Vorgaben, etwa im Kontext der NIS-2-Richtlinie.
Frage:
Gibt es eine regelmäßige Kontrolle oder Evaluation der tatsächlichen Nutzung der Schullaptops sowie der Wirksamkeit der eingesetzten Schutz- und Filtersysteme? Wenn ja, in welchen Abständen und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Die konkrete pädagogische Nutzung der Schullaptops liegt in der Verantwortung der einzelnen Schulen. Entsprechend obliegt es den Schulen, die tatsächliche Verwendung der Geräte im Unterrichtskontext zu begleiten und zu bewerten.
Der Auftrag des Ministeriums der Deutschsprachige Gemeinschaft – Fachbereich IT – bestand darin, die Schullaptops für die Sekundarschulen bereitzustellen und eine sichere technische Grundlage zu gewährleisten. Die Systemsicherheit hat dabei höchste Priorität. Firewall-Regeln sowie sämtliche weiteren Sicherheitsmaßnahmen werden kontinuierlich überprüft, aktualisiert und bei Bedarf angepasst. Sicherheitsrelevante Updates werden zeitnah eingespielt, und bekannte Schwachstellen oder Umgehungsmöglichkeiten werden systematisch geschlossen.
Im vergangenen Jahr fand ein gemeinsamer Austauschtermin mit allen betroffenen IT-Verantwortlichen sowie Schulleitungen statt. Dabei wurden technische Verbesserungen besprochen und die Nutzung der Laptops in allen Sekundarschuljahren als wichtiger Bestandteil der Medienpädagogik bestätigt. Ein weiterer Austausch ist noch in diesem Frühjahr vorgesehen, um die kontinuierliche Überprüfung und Optimierung der Maßnahmen sicherzustellen.
Frage:
Inwiefern werden Lehrpersonen und Schulleitungen bei der Umsetzung und Durchsetzung der Nutzungsregeln technisch und pädagogisch unterstützt, insbesondere im Umgang mit digitalen Risiken, problematischen Inhalten und Missbrauch der Geräte
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Lehrpersonen und Schulleitungen werden sowohl pädagogisch als auch technisch unterstützt. Für die pädagogische Einordnung und Begleitung – insbesondere im Umgang mit digitalen Risiken, problematischen Inhalten oder dem Missbrauch von Geräten – sind innerhalb des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft der Fachbereich Pädagogik sowie die Fachberatung Medien der AHS zuständig. Diese begleiten die Schulen im Rahmen der Medienbildung sowie bei Fragen zur verantwortungsvollen Nutzung digitaler Werkzeuge.
Auf technischer Ebene unterstützt das Ministerium die IT-Verantwortlichen der Schulen umfassend, damit sicherheitsrelevante Einstellungen und Schutzmaßnahmen jederzeit schnell und wirksam angepasst werden können. Die Maßnahmen orientieren sich dabei an den Vorgaben des Centre for Cybersecurity Belgium.
Im laufenden und im kommenden Schuljahr werden unter anderem Projekte in den Bereichen Anmeldeverwaltung, Umgang mit Sicherheitsvorfällen sowie Netzwerkinfrastruktur in enger Zusammenarbeit mit den schulischen IT-Verantwortlichen umgesetzt. Diese Weiterentwicklungen wirken sich auch auf die Endnutzer aus und stärken die Systemsicherheit insgesamt.
Zugleich stellt das Ministerium sicher, dass die IT-Verantwortlichen über alle relevanten Informationen verfügen, um Lehrpersonen, Schulleitungen und Schülerinnen und Schüler im Schulalltag bestmöglich unterstützen zu können.
Frage:
Plant die Regierung, die bestehenden Nutzungsregeln und technischen Schutzmaßnahmen für Schullaptops zu überarbeiten oder zu verschärfen, um einen besseren Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum zu gewährleisten? Falls ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchen konkreten Maßnahmen?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Die Regierung der Deutschsprachige Gemeinschaft überprüft die bestehenden Nutzungsregeln und technischen Schutzmaßnahmen kontinuierlich und passt sie bei Bedarf an neue Entwicklungen, Plattformen und bekannte Umgehungsmöglichkeiten an. Der Schutz Minderjähriger im digitalen Raum ist dabei ein fortlaufender Prozess und kein statisches Regelwerk.
Eine regelmäßige Evaluation der eingesetzten Filter-, Verwaltungs- und Sicherheitslösungen findet bereits statt. Technische Konfigurationen werden laufend nachjustiert, sicherheitsrelevante Updates priorisiert ausgerollt und neue Risiken bewertet. Darüber hinaus werden die Schulen fortlaufend sensibilisiert, ihre Einstellungen innerhalb des vorgegebenen Rahmens zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine grundlegende Systemumstellung vorgesehen, da bereits ein mehrstufiges Schutzkonzept aus zentraler Firewall, gerätebasierten Filterlösungen, eingeschränkten Nutzerrechten und organisatorischen Vorgaben besteht. Sollte sich im Rahmen der laufenden Evaluierung zeigen, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, werden diese zeitnah geprüft und umgesetzt.
Frage:
Welche Rolle spielt der Schutz Minderjähriger vor problematischen Online-Inhalten im Gesamtkonzept der digitalen Bildung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, und wie wird dieser Schutz konkret technisch umgesetzt?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Der Schutz Minderjähriger vor problematischen Online-Inhalten ist ein zentraler Bestandteil des Gesamtkonzepts der digitalen Bildung in der Deutschsprachige Gemeinschaft. Dabei wird ein doppelter Ansatz verfolgt: pädagogische Prävention einerseits und technische Schutzmaßnahmen andererseits.
Auf pädagogischer Ebene bildet der rahmenplanorientierte Leitfaden zur Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz in Ostbelgien die Grundlage. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler frühzeitig für einen verantwortungsvollen, reflektierten und sicheren Umgang mit digitalen Medien zu sensibilisieren. In seiner bisherigen Form war dieser Leitfaden nicht verbindlich. Im Zuge der anstehenden Neuausrichtung der Rahmenpläne wird die Informations- und Medienkompetenz (IMK) jedoch als fächerübergreifender Kompetenzbereich verbindlich integriert. Dadurch erhält die Thematik eine strukturelle Verankerung im Unterricht. Implementierungsveranstaltungen und gezielte Weiterbildungsangebote begleiten die Lehrpersonen bei der praktischen Umsetzung.
Unabhängig von diesem pädagogischen Ansatz wurden im Rahmen des IT-Konzepts für Schüler konkrete technische Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören insbesondere eine zentrale Firewall innerhalb der Schulnetzwerke, gerätebasierte Filterlösungen wie NextDNS, eingeschränkte Systemrechte, Anwendungskontrollen sowie automatisierte Sicherheitsupdates. Diese mehrstufige Schutzarchitektur dient dazu, den Zugriff auf rechtswidrige, jugendgefährdende oder sicherheitsrelevante Inhalte wirksam einzuschränken.
Der Schutz Minderjähriger ist somit nicht als isolierte Einzelmaßnahme zu verstehen, sondern als integraler Bestandteil eines ganzheitlichen Konzepts, das technische Absicherung mit verbindlicher Medienbildung verbindet.
Frage:
Ist der Regierung bekannt, inwieweit Schülerinnen und Schüler technische Schutzmaßnahmen (z. B. Filter, Einschränkungen oder Profile) auf den Schullaptops umgehen können?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Der Regierung der Deutschsprachige Gemeinschaft ist bewusst, dass technisch versierte Nutzerinnen und Nutzer grundsätzlich versuchen können, bestehende Schutzmaßnahmen zu umgehen. Entsprechende Hinweise werden ernst genommen und systematisch geprüft.
Alle bislang bekannt gewordenen Umgehungsmöglichkeiten wurden zeitnah analysiert und durch geeignete technische Gegenmaßnahmen blockiert. Dazu zählen insbesondere Anpassungen an Filterregeln, das Sperren bestimmter Dienste oder Funktionen sowie zusätzliche Einschränkungen auf Geräte- oder Netzwerkebene.
Die eingesetzte Infrastruktur wird kontinuierlich überwacht und bei Bedarf nachjustiert, um die Wirksamkeit der Schutzmechanismen dauerhaft sicherzustellen.
Frage:
Wie stellt die Regierung sicher, dass die technischen Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler nicht allein auf formale Nutzungsvereinbarungen mit Eltern gestützt werden, sondern durch wirksame präventive Schutzmechanismen ergänzt werden?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Der Schutz der Schülerinnen und Schüler beruht nicht allein auf formalen Nutzungsvereinbarungen mit den Eltern. Diese können zwar Rechte und Pflichten im Umgang mit den Geräten regeln, ersetzen jedoch keine technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.Der Schutz wird vielmehr durch eine mehrstufige technische Infrastruktur gewährleistet. Dazu zählen insbesondere die zentrale Firewall innerhalb der Schulgebäude, gerätebasierte Filterlösungen wie NextDNS, die standardmäßig auf allen Schülerlaptops installiert sind, sowie zentral verwaltete Geräteeinstellungen, die Manipulationen und unbefugte Installationen einschränken. Ergänzend werden Browser-Erweiterungen und Umgehungstools blockiert, und sicherheitsrelevante Einstellungen werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Darüber hinaus werden die Schulen fortlaufend sensibilisiert, ihre Konfigurationen zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen. Die Regierung verbindet somit technische Schutzmechanismen, organisatorische Vorgaben und pädagogische Begleitung zu einem Gesamtkonzept.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Schutz der Schülerinnen und Schüler aktiv umgesetzt und technisch abgesichert wird.
Frage:
Existiert ein verbindliches Konzept für den Jugendschutz auf digitalen Endgeräten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, oder liegt die konkrete Umsetzung der Schutzmaßnahmen vollständig im Ermessen der einzelnen Schulen?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
In der Deutschsprachige Gemeinschaft existiert ein verbindlicher technischer und organisatorischer Rahmen für den Jugendschutz auf den bereitgestellten digitalen Endgeräten. Dieser Rahmen umfasst insbesondere die zentrale Firewall innerhalb der Schulnetzwerke, standardisierte Sicherheitskonfigurationen der Geräte, die verpflichtende Einbindung von Filterlösungen wie NextDNS sowie Vorgaben zur Geräteverwaltung und Zugriffsbeschränkung.
Die konkrete pädagogische Ausgestaltung und Feinsteuerung bestimmter Filterkategorien liegt jedoch im Verantwortungsbereich der einzelnen Schulen. Diese verfügen im Rahmen ihrer pädagogischen Autonomie über die Möglichkeit, innerhalb des vorgegebenen technischen Rahmens Anpassungen vorzunehmen, um den Unterricht bedarfsgerecht gestalten zu können.
Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen liegt somit nicht vollständig im Ermessen der Schulen. Vielmehr besteht ein verbindlicher Grundschutz, der zentral vorgegeben und administrativ abgesichert ist, während die operative Anpassung im schulischen Alltag ergänzend durch die jeweiligen Einrichtungen erfolgt.
Frage:
Wie wird sichergestellt, dass die technischen Schutzmaßnahmen auf den Schullaptops dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und regelmäßig an neue Plattformen, Anwendungen und Umgehungsmöglichkeiten angepasst werden?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellt sicher, dass die technischen Schutzmaßnahmen auf den Schullaptops kontinuierlich dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Betriebssysteme, Sicherheitssoftware – darunter Virenschutz, Webfilter und Firewall-Komponenten – sowie relevante Anwendungen werden automatisiert und zeitnah mit Sicherheits- und Funktionsupdates versorgt. Kritische Sicherheitsupdates werden priorisiert ausgerollt, um potenzielle Schwachstellen möglichst rasch zu schließen.
Die eingesetzten Schutzmaßnahmen orientieren sich an anerkannten Sicherheitsstandards sowie an Hersteller-Best-Practices. Neue Plattformen, Anwendungen und bekannte Umgehungsmöglichkeiten werden fortlaufend beobachtet, bewertet und – sofern erforderlich – in die bestehenden Filter- und Sicherheitskonfigurationen integriert.
Durch diese Kombination aus automatisierten Updates, kontinuierlicher Bewertung und technischer Nachjustierung wird gewährleistet, dass die Schutzmechanismen dynamisch weiterentwickelt und an neue digitale Entwicklungen angepasst werden.
Frage:
Gibt es ein Melde- oder Beschwerdesystem, über das Schulen, Lehrpersonen oder Schülerinnen und Schüler problematische Inhalte oder Sicherheitslücken auf den Schullaptops unkompliziert und zentral melden können? Falls ja, wie ist dieses organisiert?
Antwort von Minister Jérôme Franssen:
Ja, es besteht ein klar strukturiertes Melde- und Unterstützungssystem.
Jeder Sekundarschule – einschließlich ZFP und AHS – stehen ein oder mehrere IT-Verantwortliche zur Verfügung. Diese fungieren als erste Ansprechpersonen für technische Probleme, sicherheitsrelevante Vorfälle oder problematische Inhalte auf den Schullaptops und können in vielen Fällen unmittelbar selbst reagieren.
Sollten Anpassungen erforderlich sein, die außerhalb ihrer Zuständigkeit oder technischen Möglichkeiten liegen, können sie jederzeit u.a. über das zentrale Ticketsystem des Ministeriums der Deutschsprachige Gemeinschaft Unterstützung anfordern. Diese Möglichkeit wird breit genutzt und erlaubt eine strukturierte Bearbeitung der Meldungen. Die eingehenden Anfragen werden thematisch – beispielsweise im Bereich Sicherheit – klassifiziert und entsprechend ihrer Dringlichkeit priorisiert.
Wird ein Problem in einer Schule festgestellt und gemeldet, werden geeignete Gegenmaßnahmen nicht nur lokal umgesetzt, sondern gegebenenfalls systemweit auf andere Schulen übertragen. Dadurch wird ein einheitlich hohes und standardisiertes Sicherheitsniveau für alle Schulen gewährleistet.






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